CDU-Windeck: Kommunalaufsicht weist Rot-Grün in die Schranken

Verschiebung einer Ausgabenerhöhung im Haushalt in den nichtöffentlichen Teil war rechtswidrig

Trotz vorheriger Kritik der CDU, verharrten Bürgermeister, SPD und Grüne in Ihrer Meinung und erhalten nun den Denkzettel aus Siegburg. In der Ratssitzung am 09.05.2016 wollten die SPD und die Grünen die Vergabe von Beratungsleistungen vornehmen, um in das von ihnen anvisierte Geschäft des Stromverkaufs einzusteigen. Die Kommunalaufsicht hatte im Vorfeld mitgeteilt, dass nur die Gemeinde eine solche Gesellschaft gründen darf und nicht, wie geplant, die Gemeindewerke.

Während die Werke eine gute Kapitalausstattung haben, leidet die Gemeinde Windeck an der aktuellen Überschuldung. Insofern sah es die CDU-Fraktion als sinnvoll an, das geplante Verfahren von SPD und Grünen hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeit nochmals zu beraten. Die CDU ist mit den übrigen Ratsvertretern ohnehin der Meinung, dass der Einstieg in den Stromverkauf große Risiken birgt, während man mit dem Betrieb der Stromnetze, was die CDU als Modell vorgeschlagen hatte, schon ab 2017 mit garantieren, hohen 6-stelligen Gewinnen hätte den Haushalt entlasten können.

SPD und Grüne setzten aber ihr Modell durch und wollten in der letzten Ratssitzung nun „Nägel mit Köpfen“ machen. Den Warnhinweis der CDU, dass man einen neuen Haushaltsansatz nur öffentlich beraten dürfe, wollten Bürgermeister, SPD und Grüne nicht annehmen. Man wolle verfahrenstechnisch alles korrekt machen, bekam die CDU zur Antwort, und die Ratsmehrheit stimmte gegen eine Abänderung der Tagesordnung.

Die Kommunalaufsicht bescheinigte nun, dass die Windecker Regierung rechtswidrig gehandelt hat. Sowohl die Erhöhung einer Ausgabenposition im Haushalt, als auch die Vergabe von Beratungsleistungen müssen nun neu beraten und beschlossen werden. Zudem prüft die Kommunalaufsicht zusammen mit der Bezirksregierung Köln, ob eine Kommune im Stärkungspakt und in der finanziellen Misere einer Überschuldung, die in Windeck 2016 erstmals unter Rot-Grüner Führung eingetreten ist, überhaupt solche wirtschaftlichen Risiken, wie der Einstieg in den Stromverkauf, eingehen darf. Schließlich würden die Windecker Steuerzahler für entstehende Verluste gerade stehen. Da die Gemeinde auf die gestellten Fragen noch nicht geantwortet hat, ist diesbezüglich die Prüfung der Aufsichtsbehörden in Köln und Siegburg noch nicht abgeschlossen.

(Text: CDU Windeck)

1 Kommentar für “CDU-Windeck: Kommunalaufsicht weist Rot-Grün in die Schranken

  1. Wieder eine Blamage für den Bürgermeister und damit auch für die Gemeinde Windeck!!!!
    Unter Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Ratssitzung habe ich den Bürgermeister darauf hingewiesen, dass die anstehende Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes 1 in nichtöffentlicher Sitzung rechtswidrig ist. Ich habe hier die einzelnen Bestimmungen (§§) aufgelistet und versucht ihm deutlich zu machen, dass eine Behandlung nur öffentlich möglich ist. Meine Bedenken wurden jedoch von dem Bürgermeister nicht angenommen. Es kam dann trotz vorgetragener Bedenken zu der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil. Als Bürger habe ich das Recht, mich zu Klärung an die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zu wenden. Von dem Recht habe ich dann mit Schreiben vom 12. 5. Gebrauch gemacht. Den Inhalt gebe ich hier auszugsweise wieder:
    „Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises 12. 05. 2016
    z.Hd. Herrn Landrat Sebastian Schuster
    Kreishaus 5200 Siegburg per Mail
    Behandlung eines Punktes in der Tagesordnung des n.ö. Teils der Ratssitzung der Gemeinde Windeck vom 9. 5. 2016
    Sehr geehrter Herr Landrat Schuster,
    nach der Amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck vom 6. 5. 2016 war im nichtöffentlichen Teil unter TOP 1 folgender Punkt für die Beschlussfassung des Rates in der Sitzung vom 9. 5. 2016 vorgesehen:
    „Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung bei Sachkonto 542931 – Prüfung,Beratung, Rechtsschutz“ – Vorlage VO 1594/2016“
    Von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Frank Steiniger, wurde Herr BM Lehmann sofort nach Eintritt darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit in der öffentlichen Sitzung zu behandeln ist. Der Antrag der CDU Fraktion auf Verweisung in den öffentlichen Teil wurde jedoch mit der Mehrheit der SPD und der GRÜNEN
    abgelehnt.
    Unter TOP 2 des öffentlichen Teils der Tagesordnung habe ich dann Herrn BM Lehmann auf die GO, u.a. § 48, hingewiesen und ausgeführt, dass Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich sind, wenn nicht anderslautende Bestimmungen dies verbieten. Auch sah und
    sehe ich auch keinen Grund nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates, § 6 , Abs2, dass die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil abgewickelt wurde. Ich habe weiter ausgeführt, dass auch keine Hinderungsgründe für den Ausschluss der
    Öffentlichkeit nach § 6, Abs. 2, letzter Absatz, vorliegen. Ungeachtet der Ausführungen seitens der CDU Fraktion und von mir wurde die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil behandelt.
    Meines Erachtens liegt hier eine Rechtswidrigkeit vor. Ich bitte daher den Beschluss zu beanstanden.
    Gründe:……………………………….“
    gez. Unterschrift
    Heute habe ich die Antwort des Landrates als Kommunalaufsicht erhalten, und zwar wie folgt:
    „die Gemeinde hat zu den Abläufen der Ratssitzung am 9. 5. 2016 Stellung genommen. Der Bürgermeister hat eingeräumt, dass die Zuordnung des TOP „Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung bei Sachkonto 542931 Prüfung, Beratung, Rechtsschtuz“ zum nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung unbegründet war.
    Die fehlerhafte nichtöffentliche Behandlung am 9. 5. 2016 führt dazu, dass der vom Rat getroffene Beschluss nichtig und damit unwirksam ist.
    ………………………..“
    Dies bedeutet, dass meine Rechtsauffassung, die ich dem Bürgermeister in der Sitzung mitgeteilt habe, von der Kommunalaufsicht geteilt wird und dass der gefasste Beschluss rechtswidrig ist.
    Der Bürgermeister hätte in der Sitzung am 9. 5. 2016 auf Grund des Antrages der CDU und meiner Ausführungen den Tagesordnungspunkt 1 in der nichtöffentlichen Sitzung absetzen müssen. In einer weiteren Sitzung könnte die Angelegenheit dann wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, jedoch dann in öffentlicher Sitzung.
    Ich denke, so wird es auch kommen.
    Für mich stellt sich jedoch die Frage wieder, wieviel Blamagen und Fehlverhalten des Bürgermeisters müssen wir noch ertragen? Wie heißt es auf der Homepage der Gemeinde Windeck: Windeck bewegt! Ja, wir bewegen etwas, wir machen uns zur Lachnummer!!!!!

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