Die LINKE Windeck: Anregung nach §24 GO NRW wurde zweimal im H&F Ausschuss beraten.

Nachdem unsere Anregung nach zwei Ausschusssitzungen zu einem Kompromiss zwischen der Verwaltung und verschiedenen Ratsparteien gefunden wurde, wobei die CDU schon in der ersten Sitzung in der Sache überzeugt schien, war sie in der zweiten Sitzung etwas zurückhaltender. DIE LINKE ist nicht ganz glücklich mit dem Ergebnis, eine bessere Lösung möglich gewesen. Aber so ist das halt mit Kompromissen.

Unsere Anregung noch mal im Wortlaut:

Windeck, den 10.03.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,                                                              
sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeinderat,          

Anregung nach nach § 24 GO NRW regt DIE LINKE BG Eitorf/Windeck an, den Tagesordnungspunkt: „Transparenz bei Instandsetzung und Erstellung von Immobilien der Gemeinde Windeck“ in der Sitzung am 24.04.2017 zu behandeln.

Sachverhalt: Werden Immobilien im Auftrag der Gemeinde Windeck gebaut oder instandgesetzt, so ist es für die BürgerInnen schwierig, die Gesamtkosten nachzuvollziehen. Uns ist es ein Anliegen den BürgerInnen die Ermittlung der Gesamtkosten mittlerer und großer Bauprojekte zu vereinfachen, auch um damit die Akzeptanz der SteuerzahlerInnen zu erhöhen.

Darum regen wir an, der Rat möge beschließen:
Wird eine Immobilie im Auftrag der Gemeinde Windeck neu gebaut oder instand gesetzt so werden die dafür entstandenen Gesamtkosten, nach Abschluss der Arbeiten, im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) und in der Niederschrift transparent gemacht, wenn die Kosten 5.000,- € überschreiten. Ferner sollen die folgenden Informationen mit bekannt gegeben werden.

  • Gesamtkosten, inklusive Grundstückerwerb und Erschließungskosten, soweit angefallen
  • Beschreibung des Gebäudes, Größe, Geschosszahl, weitere Kennzahlen
  • Bauzeit
  • Zweck des Gebäudes, zugrundeliegender Beschluss

Und hier das Ergebnis, zu unserem Bedauern wurde einiges geändert, der Beschluss wurde mit 16 Ja-Stimmen angenommen:

Anregung gem. “ § 24 GO NRW “ Transparenz bei Instandsetzung und Erstellung von Immobilien der Gemeinde Windeck“

Vorlage:VO/1795/2017/2

“Die Investitionen ab 50.000,- € werden im Rahmen des Jahresabschlusses zusätzlich gesondert veröffentlicht. Ein Hinweis sowie die Veröffentlichung einer Auswahl der größeren Maßnahmen erfolgt im Mitteilungsblatt, der Rest kann auf der Internetseite der Gemeinde Windeck eingesehen werden.“

(Text: Die LINKE Windeck)

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