Schreckschusspistole auf Motorradfahrer gerichtet – Rangelei endete vor Gericht

Schladern – Im Oktober vergangenen Jahres kam es auf der Zufahrt zum Biergarten Elmores zu einer Rangelei zwischen einem 64-Jährigen Hammer PKW-Fahrer und einem 51-Jährigen Eitorfer Motorradfahrer und dessen weiblicher Begleitung. Dabei zog der PKW-Fahrer zwei mal seine Schreckschusspistole griff den Motorradfahrer an.

Die beiden Motorradfahrer waren auf der Suche nach einem Parkplatz am Biergarten, als sie bemerkten dass der PKW-Fahrer ihnen dicht auffuhr und sie scheinbar bedrängte. Als die Beteiligten anhielten, zog der PKW-Fahrer im Verlauf der verbalen Auseinandersetzung seine Schreckschusspistole und bedrohte den Motorradfahrer.

Dieser Vorfall wurde sowohl von Zeugen als auch vom Angeklagten selbst bestätigt. Nachdem er dreimal um Durchfahrt erbeten habe – da ihm die Motorradfahrer den Weg versperrt haben und der Motorradfahrer versucht habe die Autotüre zu öffnen – blieb ihm kein anderer Ausweg mehr, so der Angeklagte.

Nach dieser Aktion wich der Motorradfahrer zurück, ließ den PKW-Fahrer seine Fahrt fortsetzen und informierte die Polizei. Als dieser kurze Zeit später wieder zurückkehrte, versuchte der Eitorfer den Hammer bis zum Eintreffen der Polizei aufzuhalten. Der Fahrer jedoch stieg aus und schubste und schlug den Eitorfer. Der Motorradfahrer erwiderte ebenfalls mit einem Schlag, woraufhin der Hammer erneut seine Schreckschusspistole auf ihn richtete. Im Anschluss daran erlitt der PKW-Fahrer plötzlich einen schweren Asthma-Anfall und musste von einem Notarzt behandelt werden.

Vor Gericht endete die Auseinandersetzung nun mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie einem Fahrverbot für zwei Monate für den 64-Jährigen Hammer. Seine Waffe ist ebenfalls weiterhin los.

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