Blaulicht

Betrug mit Love-Scamming: Rentnerin überweist fünfstellige Summe an Online-Flirt

Auf einen typischen Fall von Love-Scamming ist eine Renterin aus Windeck hereingefallen. In dem Glauben, das Geld sei für die gemeinsame Zukunft mit ihrem Liebsten bestimmt, hat die 71-Jährige über 50.000 Euro an einen mutmaßlichen Betrüger überwiesen.

Ende April dieses Jahres hatte sie den Mann auf einer Online-Partnerbörse kennengelernt. Er gab sich ihr gegenüber als Stuttgarter aus, der als Bauingenieur in den USA arbeite. Nach einiger Zeit erzählte er, dass er nun in Ghana sei, da er dort eine Firma habe. Um in eine gemeinsame Zukunft zu investieren, wollte er Gold kaufen und bat die Windeckerin, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Daraufhin überwies die Seniorin zunächst 40.000 Euro. Doch das angebliche Gold landete erst in den Niederlanden, dann in Polen und es wurden weitere „Transport- und Lieferkosten“ in Höhe von über 10.000 Euro fällig, die die 71-Jährige ebenfalls überwies. Auf weitere Geldforderungen ging die Windeckerin nicht mehr ein. Nachdem ihre Bekanntschaft schließlich behauptete, im Sterben zu liegen und weitere 600 Euro für lebensrettenden Sauerstoff zu benötigen, erstattete die Windeckerin schließlich Anzeige bei der Polizei.

Bei dieser Art von Betrug handelt es sich um einen klassischen Fall von Love-Scamming. Die Polizei gibt zum Schutz vor dieser Betrugsmasche folgende Hinweise und Tipps:

  • Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über Soziale Netzwerke
    oder Partnerbörsen mit einer Einladung zum Chat. Die Täter
    sprechen meist gutes Englisch, oder aber auch Deutsch.
  • Spricht ihr „Flirt“ schon nach kurzer Zeit von der großen Liebe,
    Hochzeitsplänen und überhäuft Sie mit Liebesbekundungen, sollten
    Sie hellhörig werden.
  • Falls Sie bereits ein mulmiges Gefühl haben, geben Sie den Namen
    Ihres Chatpartners in Verbindung mit dem Wort „scammer“ in einer
    Suchmaschine ein. Manchmal kann sich der Verdacht schon
    bestätigen.
  • Überweisen Sie auf keinen Fall Geld, lösen Sie keine Schecks ein
    oder leiten Briefe und Päckchen weiter. Machen Sie geleistete
    Zahlungen umgehend rückgängig.
  • Erstatten Sie im Zweifelsfall Anzeige bei der Polizei!

Quelle: presseportal.de

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