Politik

Die LINKE Windeck: Transparenz nur nach den Regeln der Verwaltung?

DIE LINKE B/G Windeck hat angeregt eine Einwohnerversammlung nach der Gemeindeordnung NRW zur Ortsgestaltung von Herchen einzuberufen. Damit hätten die BürgerInnen von Herchen die Möglichkeit ihre Wünsche und Meinungen frühzeitig einzubringen.

Bei einer Einwohnerversammlung ist laut § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Windeck geregelt, welche Rechte und Pflichten Einwohner, Bürgermeister und Rat zustehen. Bei anderen Formen der Bürgerbeteiligung, die vom Rat offenbar bevorzugt werden, legt allein die Verwaltung, bzw. der Bürgermeister die Regeln fest. So obliegt es auch dem Bürgermeister festzulegen welche Infos er weitergibt, wer Frage und wer Antwort berechtigt ist. So ist zum Beispiel nicht gesichert, dass die EinwohnerInnen auch Fragen an die VertreterInnen der Ratsparteien stellen können.

Die Entscheidung des Rats vom 18.12.2017 im Wortlaut:

Anregung nach § 24 GO NRW zur Einberufung einer Einwohnerversammlung

Beschlussvorschlag:

„Der Anregung von DIE LINKE nach § 24 GO NRW vom 16.11.2017, zur Einberufung

einer Einwohnerversammlung zum Thema Ortsentwicklung Herchen, wird nicht gefolgt.“

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.11.2017 regt DIE LINKE nach § 24 GO NRW an, dass der Rat der Gemeinde Windeck beschließen soll, den Bürgermeister mit der Einberufung einer Einwohnerversammlung nach § 23 GO NRW i.V.m. § 4 der Hauptsatzung zur Ortsentwicklung Herchen zu beauftragen.

Zu Begründung der Anregung wird auf einen Beschluss des Gemeinderates vom 10.06.2017 Bezug genommen, mit dem die Möglichkeiten zur Ortsentwicklung Herchens geprüft werden sollen. Hier wird vermutlich der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.07.2017 mit gemeint sein, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, die Fragestellungen der Punkte 1 und 2 des Antrages der SPD Fraktion vom 23.06.2017 zu prüfen und zu ermitteln, welche Fläche bei Verlegung des Grundschulstandortes im Ortskern bebaut und entwickelt werden können. Die Prüfergebnisse sollen dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise vorgestellt werden.Entsprechend des Beschlusses wird die Sachlage derzeit von der Verwaltung geprüft.Sobald hierzu entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Gemeinderat vorgestellt.Im Rahmen eines weiteren Prozesses würde dann ohnehin eine Beteiligung der Einwohner erforderlich, sodass aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit besteht, einen Beschluss über eine formale Einwohnerversammlung zu fassen.

Weiter Informationen unter: https://www.dielinke-rhein-sieg.de/vor-ort/eitorfwindeck/ http://ratsblatt.de/ https://www.dielinke-rhein-sieg.de/nc/11758/aktuell/

(Text: Die LINKE Windeck)

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Redaktion

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