Allgemein

Förderung zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Die Gemeinde Windeck informiert: Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung veröffentlicht.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
a) Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
b) Extensive Dachbegrünung,
c) Bodengebundene Fassadenbegrünung,
d) Fassadengebundene Fassadenbegrünung,
e) Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
f) Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits
vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser,
g) Niederschlagswasserversickerung – Mulden- und Flächenversickerung,
h) Niederschlagswasserversickerung – Mulden-Rigolen-Versickerung,
i) Niederschlagsversickerung – Rigolenversickerung,
j) Baumrigolen,
k) Errichtung von Trinkwasserbrunnen und
l) Verschattungselemente.

Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften und gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in NRW

Wie hoch ist die Förderung?
Max 80%, für Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen und Hochschulen maximal 90%
Maximale förderfähigen Gesamtausgaben: 200 000 Euro

Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Wer informiert?
Weitere Informationen sind auf der Webseite des LANUKS zu finden: https://www.lanuk.nrw.de/service/foerderprogramme/klimafolgenanpassung

(Text & Bild: Gemeinde Windeck)
Share
Published by
Redaktion

Recent Posts

Bewerbungsphase für Mittelstandspreis Ludwig 2026

HWK und IHK starten Bewerbungsphase für Mittelstandspreis Ludwig 2026 Preisverleihung am 9. Juni 2026 im…

20 Stunden ago

CDU Windeck: Bei Erschließung geht es um Verantwortung

Warum es alle Windecker Bürgerinnen und Bürger betrifft Am 4. Dezember wurde im Ausschuss für…

23 Stunden ago

Kita Sonnenstrahlen: Ein strahlender Abschluss mit herzlichen Weihnachtsgrüßen und blühenden Aussichten

Kita Sonnenstrahlen: Ein strahlender Abschluss mit herzlichen Weihnachtsgrüßen und blühenden Aussichten Die Kita Sonnenstrahlen freut…

3 Tagen ago

Adventsmarkt 2025 in Leuscheid

Leuscheid startet mit einem Adventsmarkt in die Vorweihnachtszeit Leuscheid 30.11.2025 – Der Adventsmarkt in Leuscheid…

4 Tagen ago

Sicherstellung der Offenen Ganztagsschulen – SPD Windeck fordert Notfallplan

Die Offenen Ganztagsschulen (OGS und ÜMI) sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Bildungs- und Betreuungslandschaft in…

6 Tagen ago

Neue Duftwelt in Windeck – Ladenbesitzerin Romina Gaa von „Beautybliss“ begeistert mit Scentsy

In Windeck hält ein neuer Wohntrend Einzug: Scentsy, eine internationale Marke für hochwertige, sichere und…

7 Tagen ago

Diese Webseite verwendet Cookies.