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Förderung zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Die Gemeinde Windeck informiert: Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung veröffentlicht.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
a) Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
b) Extensive Dachbegrünung,
c) Bodengebundene Fassadenbegrünung,
d) Fassadengebundene Fassadenbegrünung,
e) Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
f) Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits
vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser,
g) Niederschlagswasserversickerung – Mulden- und Flächenversickerung,
h) Niederschlagswasserversickerung – Mulden-Rigolen-Versickerung,
i) Niederschlagsversickerung – Rigolenversickerung,
j) Baumrigolen,
k) Errichtung von Trinkwasserbrunnen und
l) Verschattungselemente.

Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften und gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in NRW

Wie hoch ist die Förderung?
Max 80%, für Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen und Hochschulen maximal 90%
Maximale förderfähigen Gesamtausgaben: 200 000 Euro

Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Wer informiert?
Weitere Informationen sind auf der Webseite des LANUKS zu finden: https://www.lanuk.nrw.de/service/foerderprogramme/klimafolgenanpassung

(Text & Bild: Gemeinde Windeck)
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Redaktion

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