In einem aktuellen Beschluss hat die Gemeinde Windeck eine zusätzliche Anpassung der Grundsteuer angekündigt. Die neue Grundsteuer D soll für Grundstücke mit besonderem Wohn- und Erholungswert gelten.
Die Gemeinde begründet die Einführung mit gestiegenen Kosten für Infrastruktur und Umweltpflege in besonders attraktiven Wohnlagen. Grundstücke, die überdurchschnittlich von Natur, Ruhe und einer unverbauten Aussicht profitieren, sollen künftig stärker zur Finanzierung öffentlicher Maßnahmen beitragen.
„Wir stellen fest, dass einige Wohnlagen aufgrund ihrer besonderen Lage eine überdurchschnittliche Wertsteigerung erfahren haben“, erklärt ein Sprecher der Gemeindeverwaltung. „Die Grundsteuer D soll hier für eine fairere Verteilung der Lasten sorgen.“
Laut Gemeindeverwaltung wird die Steuer insbesondere für Grundstücke mit folgenden Merkmalen gelten:
Ein eigens eingerichteter Bewertungsbeirat soll in den kommenden Monaten eine Liste der betroffenen Grundstücke erstellen. Eigentümer erhalten dazu eine gesonderte Mitteilung und haben die Möglichkeit, innerhalb eines Widerspruchsverfahrens eine Neubewertung zu beantragen.
Die genaue Höhe der Steuer ist noch nicht final beschlossen, soll sich jedoch an einem neu entwickelten Punkte-System orientieren. Je nach Anzahl der erfüllten Kriterien kann es zu einem Zuschlag auf die bestehende Grundsteuer kommen.
Die Gemeinde betont jedoch, dass es auch Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast geben wird. Wer beispielsweise sein Grundstück für öffentliche Zwecke zugänglich macht – etwa durch einen Panoramaweg oder eine Sitzbank für Spaziergänger – kann Vergünstigungen beantragen.
Die neue Grundsteuer D soll schrittweise eingeführt werden, erste Bescheide könnten bereits Ende des Jahres verschickt werden. Grundstückseigentümer werden in den kommenden Wochen detailliert informiert.
April, April 🙂
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