Allgemein

Neues Busnetz in Windeck ab 07.08.2023 – Überführung Schulbusverkehr in Linienverkehr 

Mit dem Ende der Sommerferien am 07.08.2023 wird das Busnetz in Windeck grundlegend umgestaltet und ausgebaut. Dabei wird der bisherige Schulbusverkehr vollständig in den Linienverkehr überführt.

schematische Darstellung des neuen Busnetzes – Bild: RSVG

Auf der Homepage der RSVG sind die voraussichtlichen Fahrpläne abrufbar. Bitte beachtet, dass es bis zur Betriebsaufnahme insbesondere wegen Baumaßnahmen noch zu Änderungen kommen kann. Der neue Fahrplan des AnrufSammelTaxis (AST 587) befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.

Für die Benutzung des Linienverkehrs benötigen Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr ein gültiges Ticket. Hierbei ist zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu unterscheiden:

  • Fahrberechtigte Schülerinnen und Schüler der Grundschulen erhalten für den Schulweg vom Schulträger ein kostenfreies Ticket.
  • Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen benötigen ein VRS-SchülerTicket, das über die Homepage der RSVG bestellt werden kann und im gesamten Verbundgebiet auch in der Freizeit gültig ist. Für fahrberechtigte Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren fällt pro Monat ein Eigenanteil von 14 € für das erste Kind und 7 € für das zweite Kind an. Das dritte Kind und alle weiteren Kinder fahren kostenlos. Kinder aus Familien mit Hilfe gemäß SGB XII fahren immer kostenlos. Fahrberechtigte Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren zahlen einheitlich 14 € pro Monat. Nicht fahrberechtigte Schülerinnen und Schüler können das VRS-SchülerTicket als sogenannte Selbstzahler für 40,10 € pro Monat erwerben.
  • Alternativ steht Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen auch der Erwerb eines regulären Deutschland-Tickets für 49 € pro Monat offen. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch kein spezielles Deutschland-Ticket-Angebot für Schülerinnen und Schüler. Sollte sich dies ändern, informieren wir Sie darüber an dieser Stelle.

Die Fahrberechtigung ist abhängig von der Länge des Schulweges (Grundschule über 2 km pro Strecke, Sekundarstufe I über 3,5 km, Sekundarstufe II über 5 km). Sie gilt ebenfalls, wenn ein nach objektiven Kriterien besonders gefährlicher Schulweg vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden nach der Bestellung des VRS-Schülertickets vom Schulträger geprüft.

Weitere Infomationen unter: https://www.rsvg.de/windeck

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Redaktion

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