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Wilder Müll in Windeck – Leider ein Dauerthema was jährlich ca. 12.000€ kostet

Die diesjährige Müllsammelaktion „Sauberes Windeck“ hat es wieder gezeigt: Nach wie vor landen erhebliche Mengen an sogenanntem wilden Müll in der freien Landschaft. Waldränder, Waldwege, einsame Parkplätze, Siefen und Waldhänge sind bevorzugte Stellen, um sich der Grünabfälle, des Bauschuttes, des Kühlschrankes oder Fernsehers, der Autobatterien, des Altöles oder der Farbreste zu entledigen.

Sondermüll wild abgeladen – Bild: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis / Presseportal

Die wilden Abfallablagerungen müssen vom Bauhof der Gemeinde Windeck eingesammelt und entsorgt werden. Für diese Arbeiten fallen allein für das Windecker Gemeindegebiet jährliche Kosten in Höhe von ca. 12.000 EUR an. Diese von verantwortungslosen Personen verursachten Kosten werden von uns allen über die Abfallgebühr bezahlt.

Dabei bietet die RSAG einen umfangreichen und komfortablen Entsorgungsservice für alle Abfallarten an, der über die ohnehin zu entrichtende Abfallgebühr hinaus in der Regel nichts kostet.

Jeder Haushalt erhält zum Beispiel mit dem Abfallkalender kostenlos 4 Entsorgungskarten pro Jahr, mit denen man Sperrmüll, Grünabfälle, Elektrogroß- und Kühlgeräte abholen lassen kann. Für Sperrmüll und Grünabfälle gibt es eine Mengenbegrenzung je Karte von 3 qm. Bei der Entsorgung größerer Mengen ist es aber kein Problem an einem Abholungstermin, gleich mehrere Karten einzusetzen. Es bleibt allerdings bei max. 4 kostenlosen Karten pro Jahr für jeden Haushalt.

Wenn man nicht von den Abfuhrterminen abhängig sein möchte, so besteht mit der Entsorgungsstation Eitorf (Im Auel 26) ortsnah die Möglichkeit, z.B. die folgenden Abfälle selbst anzuliefern:

• Sperrmüll
• Baustellen- und Renovierungsabfälle
• Bauschutt bis 500 kg
• Akten
• belastete Althölzer
• Kühl- und Elektrogroßgeräte
• Elektronikschrott
• Grünabfälle
• Rodungshölzer usw.

Hierbei können auch die Entsorgungskarten eingesetzt werden. Die Öffnungszeiten sind Mo – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr und Sa. von 8 – 13 Uhr. Bei Fragen kann man sich an die RSAG (Tel. 02241/306-306) wenden.

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer außerhalb der Abfallbeseitigungsanlagen Abfälle ablagert. Je nach Abfallart und Menge können unterschiedlich hohe Geldbußen verhängt werden, z.B. für:

Sperrmüll:
Einzelstücke 50 – 150 EUR
über 1 qm 410 – 1.530 EUR

Altreifen (bis 5 Stück) 80 – 200 EUR
Altöl (bis 5 l) 25 – 80 EUR

Bauschutt:
bis 1 qm 50 – 410 EUR
über 5 qm 800 – 5.000 EUR

Grünabfälle:
1 Handwagen, Kofferraum 5 – 30 EUR

Kühlschrank:
Einzelstück 100 – 300 EUR

Sollte von dem illegal abgelagerten Abfall eine Umweltgefährdung ausgehend, so kann dieses auch als Straftat behandelt werden. Die Kosten der Beseitigung kommen dann noch hinzu.

Im Sinne einer schönen, vielfältigen Landschaft und einer intakten Natur appelliere ich an die Windecker Bürger ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, zumal die Abfälle abgeholt werden. Sprechen Sie Nachbarn, Freunde, Bekannte oder andere Personen an, die im Begriff sind, z.B. Grünabfälle in den nächstgelegenen Siefen oder Wald abzukippen und erklären Sie ihnen, dass dies gesetzwidrig ist und Geldbußen nach sich ziehen kann. Schrecken Sie auch nicht davor zurück, bei Uneinsichtigkeit ein entsprechendes Vergehen dem Ordnungsamt der Gemeinde Windeck zu melden (Tel. 02292/601-101).

(Text: Gemeinde Windeck)

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Redaktion

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