Bei der Bundestagswahl 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Das ist das Parlament, das wichtige Entscheidungen für das Land trifft. Die Wahl findet am 23.02.2025 statt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Auf dem Wahlzettel gibt es zwei Spalten:
Man darf nur ein Kreuz pro Spalte machen, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung – die per Post versandt wurde – vermerkt. Briefwahlunterlagen können unter diesem Link beantragt werden.
Wählen darf, wer:
✔ mindestens 18 Jahre alt ist,
✔ die deutsche Staatsangehörigkeit hat,
✔ in Deutschland wohnt und im Wählerverzeichnis steht.
Wer sich unsicher ist wen bzw. welche Partei er wählen soll, kann den Wahl-O-Mat befragen. Der Wahl-O-Mat für die Bundestagswahl 2025 steht allerdings erst ab dem 06.02.2025 zur Verfügung.
Der Wahl-O-Mat ist ein Online-Tool, das Wählerinnen und Wählern hilft, herauszufinden, welche Partei am besten zu ihren politischen Ansichten passt. Er wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bereitgestellt und kommt vor jeder Bundestagswahl sowie vielen Landtags- und Europawahlen zum Einsatz.
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