Für alle Eltern, deren Kinder eine Kita oder Kindertagespflegestelle in Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg oder Windeck besuchen, gibt es gute Nachrichten: Das Kreisjugendamt verzichtet für den Zeitraum des vom Land NRW erlassenen Betretungsverbotes bei allen von der Schließung betroffenen Eltern auf die Erhebung der Elternbeiträge.
Das entschied heute Landrat Sebastian Schuster gemeinsam mit zwei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Die Dringlichkeitsentscheidung traf der Landrat auf Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.
„Es ist mir wichtig, die Familien zu entlasten, die in dieser außergewöhnlichen Situation besonders betroffen sind“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Für viele Familien ist das Betretungsverbot mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, denn sie müssen die Betreuung durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub häufig selbst sicherstellen.“
Damit verzichtet der Rhein-Sieg-Kreis auf Elternbeiträge in Höhe von rund 700.000 Euro. „Von der Befreiung profitieren die Eltern von rund 6.000 Kindern, die im Bereich des Kreisjugendamtes eine Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen“, erläutert Kreisjugenddezernent Thomas Wagner. Er bittet die Eltern gleichzeitig noch um ein wenig Geduld: „Wir arbeiten aktuell an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung“.
Die Elternbeitragsbescheide behalten trotz der heutigen Dringlichkeitsentscheidung ihre Wirksamkeit. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Monat April zunächst gezahlt werden müssen. Sobald das Procedere für die Erstattung geklärt ist, wird das Kreisjugendamt die betroffenen Eltern informieren.
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