Politik

Die LINKE Windeck: Innenministerium NRW verhindert aktiv Einsparungen in den Kommunen

Zum ersten Januar 2017 trat eine Regelung in Kraft, nach der Ausschussvorsitzende der kommunalen Räte einen Zuschlag zur ihrer Aufwandsentschädigung erhalten. Den Räten war jedoch die Möglichkeit gegeben worden, hiervon Ausnahmen festzulegen.

Viele Räte, insbesonders in klammen Städten und Gemeinden, kamen dem nach und nahmen gleich alle Ausschüsse von dieser Regelung aus. Dem schob das Innenministerium des Landes NRW nun einen Riegel vor. In einem sogenannten Auslegungserlass wird festgelegt, dass Ausschüsse nur dann von der Regelung ausgenommen werden dürfen, wenn sie besonders selten beraten.

Dazu Frank Kemper, Kreistagsabgeordneter der Linksfraktion im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises: „Die Neuauslegung betrifft den Rhein-Sieg-Kreis und viele seiner Kommunen. Entsprechende Anträge der LINKEN wurden beispielsweise in Windeck und Ruppichteroth gestellt. Es zeigte sich, trotz des aufziehenden Wahlkampfs, eine überparteiliche Zustimmung ab. Die Blutgrätsche des Innenministers Jäger führt alleine für die Gemeinde Ruppichteroth zu Ausgaben von mehr als 15.000 € und der Gemeinde Windeck über 10000,-€.

Eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen ist jedoch immer noch nicht angedacht. Bei dieser Politik darf es nicht wundern, dass die NRW-Kommunen im Bundesvergleich die höchsten Schulden zu verzeichnen haben.“

Rolf Böhmer, Pressesprecher der FUW im Kreistag, dazu: „Im Jahre 2011 hat Innenminister Jäger noch groß propagiert, dass die Kommunen durch Absenkung von Standards bei der Aufgabenausführung sparen müssten. Nun macht er genau das Gegenteil. Im Grunde führt der neue Erlass zu einer fragwürdigen Parteienfinanzierung. Im Erlass heißt es, dass die Ausschussvorsitzenden die neue Vergütung ja spenden könnten. Solche Spenden nehmen die Parteien gern entgegen. Der Spender erhält dann vom Steuerzahler die Hälfte seiner Spende zurück. Eine ‚Win-Win‘-Situation auf Kosten aller Steuerzahler. Dieser Blödsinn ist kaum noch zu toppen.“

Auslegungserlass des Innenministeriums NRW zu §46 GO NRW bzw. §31 KrO NRW

Schnellbrief des Städte- und Gemeindebunds NRW zum Auslegungserlass

(Text: Die LINKE Windeck)

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Redaktion

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