Au – Gestern (22.06.2022), kurz vor Mitternacht, führten Beamte der Polizei Eitorf eine Verkehrsüberwachung in der Bahnhofstraße in Au durch. Gegen 23:20 Uhr fiel ihnen ein grauer Kleinwagen auf, der von der Bahnhofstraße in den Hohlweg abbog. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug zu kontrollieren. Als der Fahrzeugführer die Anhaltesignale bemerkte, fuhr er zügig auf einen Parkplatz und versuchte mit seiner Beifahrerin zu flüchten. In einem nahegelegenen Gebüsch konnten die Beiden jedoch gefunden und kontrolliert werden.
Der 42-jährige Fahrzeugführer aus Windeck gaukelte den Polizisten vor, dass er nicht zu dem Kleinwagen gehöre. Stattdessen habe er zwei Personen gesehen, die durch das Gebüsch geflüchtet seien. Nachdem die aufmerksamen Beamten jedoch die Bankkarte des 42-Jährigen auf dem Fahrersitz auffinden konnten, gab er zu, das Fahrzeug gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt zu haben.
Kurze Zeit später kannten die Beamten auch den Grund, warum der Mann zunächst versuchte wegzulaufen und sich zu verstecken.
Es stellte sich heraus, dass der Windecker keinen Führerschein hat. Zudem roch der Mann nach Alkohol, was der Atemalkoholtest bestätigte. Das Gerät zeigte einen Wert von knapp 1,7 Promille an. Zu allem Überfluss hatte der 42-Jährige auch noch Drogen zu sich genommen. Das bestätigte ein weiterer Test.
Als die Beamten das Fahrzeug näher begutachtet hatten, stellte sich heraus, dass das Siegel auf dem Kennzeichen gefälscht war und sich mehrere geöffnete Bierflaschen im Fahrzeug befanden. Zu guter Letzt konnte bei dem Windecker noch eine kleine Verpackung mit einer pulverförmigen Substanz aufgefunden werden. Er gab umgehend zu, dass es sich dabei um Drogen handeln würde.
Dem Tatverdächtigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihm wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe wegen Alkohol und Drogen entnommen. Die Kennzeichen und die Drogen wurden sichergestellt.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Quelle: presseportal.de
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