Am 24. Januar 2018 startete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes. Diese geht bis zum 07. März 2018. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Nachdem der Öffentlichkeit in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben wurde, die jeweils persönliche Lärmsituation zu schildern und in einer Karte zu verorten, bietet das Eisenbahn-Bundesamt in der nun aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, das Verfahren selbst zu bewerten.
Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Ab sofort besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
In der Gemeinde Windeck sind 18,9 km Bahnstrecke als Haupteisenbahnstrecke definiert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.
(Text: Gemeinde Windeck)
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