Blaulicht

Polizisten bei Unterstützung einer Gerichtsvollzieherin verletzt

Bei der Amts- und Vollzughilfe für eine Gerichtsvollzieherin sind zwei Polizisten am Mittwochmorgen (01.12.2021) durch einen 49-jährigen Windecker verletzt worden. Die beiden Bezirksdienstbeamten konnten ihren Dienst nicht fortsetzen.

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Die vom Amtsgericht Waldbröl beauftragte Gerichtsvollzieherin hatte um polizeiliche Unterstützung gebeten, weil der 49-jährige Mann einer gerichtlichen Aufforderung zur Anhörung vor dem Gericht nicht gefolgt war und nun dort zwangsweise vorgeführt werden sollte.

An der Wohnungstür kam es sofort zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Betroffenen, der Gerichtsvollzieherin und den Polizisten. Der 49-Jährige argumentierte mit typischen Phrasen aus der Reichsbürgerbewegung und stellte jegliche amtliche Legitimation der Staatsdiener infrage. Als der völlig Uneinsichtige versuchte, die Haustür zu schließen, schritten die Beamten ein und drängte den 49-Jährigen zurück in die Wohnung. Offensichtlich hatte der Windecker die ganze Zeit eine Sprühdose mit Reizstoff verdeckt in der Hand gehalten und attackierte damit die Polizisten. Obwohl beide durch den Einsatz des Reizstoffes massiv beeinträchtigt waren, gelang es ihnen den 49-Jährigen niederzuringen und auf dem Boden zu halten. Erst mithilfe von alarmierten Unterstützungskräften konnte der Widerständler fixiert und zur Polizeiwache gebracht werden. Das eingesetzte Reizstoffsprühgerät wurde als Beweismittel sichergestellt. Die beiden 60-jährigen Beamten mussten im Krankenhaus wegen der Schleimhautreizungen sowie diverser Prellungen und Schürfwunden behandelt werden. Sie werden voraussichtlich einige Tage ausfallen. Die Gerichtsvollzieherin wurde bei dem Vorfall nicht verletzt.

Es stellte sich auf der Polizeiwache heraus, dass gegen den 49-Jährigen ein Haftbefehl bestand, da er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und auch nicht bezahlen wollte. Daher wurde er zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet. 

Quelle: presseportal.de

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Redaktion

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