Der Oberbergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis haben sich gemeinsam für eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 256 zwischen der Marktstadt Waldbröl (OBK) und Schladern (RSK) entschieden. Betroffen ist der gesamte Abschnitt 6,1 der B 256 zwischen dem Kreisel bei Panarbora und der „Präsidentenbrücke“.
Zukünftig gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. In entsprechend gekennzeichneten Kurvenbereichen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die zuständigen Straßenmeistereien des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Straßen.NRW. bringen die Beschilderung nächste Woche (33. KW) an.
Die bereits seit 2003 geltende Sperrung einer Teilstrecke für Motorräder an den Wochenenden von März bis Oktober bleibt bestehen.
Beide Kreise verfolgen mit der getroffenen Anordnung das Ziel, die Gefahrenlage, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse, des kurvigen Verlaufs, der unterschiedlichen gefahrenen Geschwindigkeiten verschiedener Verkehrsteilnehmender und der auffälligen Unfalllage besteht, zu reduzieren.
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