Symbolbild
Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Gauß,
im Benehmen mit der SPD-Fraktion beantrage ich im oben genannten Bereich der B 256 in Fahrtrichtung Schladern auf Höhe vor dem Grundstück Rathausstr. Nr. 86 die Aufstellung des Vorschriftzeichen Nr. 274-53 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1001-30 „auf 300 m“ und Nr. 1006-36 „Unfallgefahr“.
Bitte lassen diesen Antrag in der nächsten Verkehrsschau des Straßenverkehrsamtes zur Prüfung aufnehmen.
Weiterhin ist zu beobachten, dass die zulässige Geschwindigkeit 30 km/h bzw. 50 km/h in diesem Bereich leider sehr häufig überschritten wird. Hier sollte die Kreispolizeibehörde angewiesen werden, besonders zu Zeiten des Schulbusverkehrs, verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Begründung:
Im Bereich der Zufahrt zum LIDL-Markt kommt es immer wieder zu Auffahr- bzw. zu Abbiegeunfällen. Durch die Abzweigungen Langenberger Str., Gerhart-Hauptmann-Str. und LIDL sowie durch die Bushaltestellen (die insbesondere auch von Schulbussen angefahren werden) ist der betreffende Bereich verkehrstechnisch sehr unübersichtlich. Aus Fahrtrichtung Schladern Richtung Ortsmitte wurde bereits vor geraumer Zeit das Vorschriftszeichen Nr. 274-53 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1001-30 „auf 300 m“ vor der Abzweigung Langenberger Str. aufgestellt.
Nun wäre es konsequent, wenn auch aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet würde und auf die Unfallgefahr mit einem entsprechenden Zusatzzeichen hingewiesen würde. Das Verkehrszeichen sollte dabei vor der leichten Kurve in Höhe Rathausstr. Hausnummer 86 aufgestellt werden, so dass die Autofahrer auf die Gefahrenlage vorbereitet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Peukert
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