Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Gauß,
im Benehmen mit der SPD-Fraktion beantrage ich im oben genannten Bereich der B 256 in Fahrtrichtung Schladern auf Höhe vor dem Grundstück Rathausstr. Nr. 86 die Aufstellung des Vorschriftzeichen Nr. 274-53 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1001-30 „auf 300 m“ und Nr. 1006-36 „Unfallgefahr“.
Bitte lassen diesen Antrag in der nächsten Verkehrsschau des Straßenverkehrsamtes zur Prüfung aufnehmen.
Weiterhin ist zu beobachten, dass die zulässige Geschwindigkeit 30 km/h bzw. 50 km/h in diesem Bereich leider sehr häufig überschritten wird. Hier sollte die Kreispolizeibehörde angewiesen werden, besonders zu Zeiten des Schulbusverkehrs, verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Begründung:
Im Bereich der Zufahrt zum LIDL-Markt kommt es immer wieder zu Auffahr- bzw. zu Abbiegeunfällen. Durch die Abzweigungen Langenberger Str., Gerhart-Hauptmann-Str. und LIDL sowie durch die Bushaltestellen (die insbesondere auch von Schulbussen angefahren werden) ist der betreffende Bereich verkehrstechnisch sehr unübersichtlich. Aus Fahrtrichtung Schladern Richtung Ortsmitte wurde bereits vor geraumer Zeit das Vorschriftszeichen Nr. 274-53 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Verbindung mit den Zusatzzeichen Nr. 1001-30 „auf 300 m“ vor der Abzweigung Langenberger Str. aufgestellt.
Nun wäre es konsequent, wenn auch aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet würde und auf die Unfallgefahr mit einem entsprechenden Zusatzzeichen hingewiesen würde. Das Verkehrszeichen sollte dabei vor der leichten Kurve in Höhe Rathausstr. Hausnummer 86 aufgestellt werden, so dass die Autofahrer auf die Gefahrenlage vorbereitet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Peukert
Kann ich als Betroffener nur unterstützen – ergänzend möchte ich noch anregen, dass es an dieser Stelle -sehr- sinnvoll wäre, auch einmal über eine Regelung für Fußgänger nachzudenken, z.B. in Form eines Zebrastreifens oder wenigstens einer Verkehrsinsel.
Zu den stärker befahrenen Zeiten ist es praktisch an keiner Stelle dort im Bereich möglich, die Straße ruhigen Gewissens zu überqueren – die unübersichtliche Situation mit mehreren Zufahrten in dem Bereich tut ihr übriges (Langenberger Str., Gerhard-Hauptmann-Str, Lidl-Parkplatz). Nicht nur gehbeeinträchtigte Menschen wie auch Kinder haben hier jedenfalls immer wieder Probleme.
Wie an dieser Stelle auf diesem Hintergrund ein Schulbus halten kann, ist mir insofern überhaupt ein echtes Rätsel…!
Sehr geehrte(r) Ibaier,
„sinnvoll wäre…..Regelung für Fußgänger…..wenigstens eine Verkehrsinsel“
Als Anwohner , mit Blick aus dem Fenster auf den LIDL nebst Parkplatz,vis a vis,
würde mich eine zweite Verkehrsinsel, auf 100 Meter, doch arg irritieren.
Da sie die Gerhart-Hauptmann-Strasse. und die Langerberger Strasse bereits erwähnt haben, dürfte ihnen die vorhandene Verkehrsinsel bekannt sein.
Wünschenswert wäre sicher von allen Verkehrsteilnehmern die Einhaltung der 30er Zone von Schladern aus kommend!
Die Insel ist mir sicherlich gut bekannt – für Fußgänger, spätestens mit Kinderwagen oder Rädern an der Hand, in der derzeitigen Form allerdings unbrauchbar.
Was an der Stelle besonders merkwürdig ist, da exakt dort sich ein Zugang herunter zum Siegtalweg befindet und man sich so irgendwie an diesem Straßenteiler noch vorbeimogeln darf…
Das einfachste wäre es demnach, die vorhandene Insel fußgängergerecht zu gestalten. Zusätzlich zu dem Tempo 30 (… was immer Schilder Fußgängern bringen, wenn man doch immerzu mit Rasern rechnen muss – da ist der bauliche Aufenthalt in der Mitte immerhin eine Sicherheit).