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Die Gemeindewerke informieren: Fremdwasser im Kanalnetz

Infolge der starken Niederschläge in den vergangenen Wochen und Monate kam es zu Beginn des Monats Januar 2018 zu einem Hochwasser der Sieg. In einigen Ortslagen im Windecker Gemeindegebiet kann das dazu führen, dass bedingt durch den hohen Wasserspiegel in der Sieg der Grundwasserspiegel gleich oder über der Geländeoberkante liegt. Das kann zur Folge haben, dass mitunter auch die Keller einzelner Wohnhäuser geflutet werden.

 

Im oben genannten Zeitraum gab es Beschwerden dahingehend, dass das häusliche Abwasser in einigen Haushalten nicht mehr ablaufen würde. Die örtliche Kontrolle der  Pumpwerke ergab, dass diese vollgefüllt waren und das anfallende Abwasser, aufgrund der großen Mengen, nicht mehr abgepumpt werden konnte. Aus den Beobachtungen vor Ort lässt sich schließen, dass es zu unerlaubten Einleitungen von Grundwasser, vermutlich über das Auspumpen von Kellern, in den Schmutzwasserkanal kam. Um den geregelten Abfluss des Abwassers wieder herzustellen wurde eine Entsorgungsfirma beauftragt, das Abwasser aus den Pumpwerken abzusaugen. Dies geschah durch den Einsatz von Saugwagen, wodurch erhebliche Kosten entstanden sind.

Aus diesem Grund weise ich an dieser Stelle nochmal ausdrücklich darauf hin, dass das Niederschlagswasser von Dachflächen, Hofeinfahrten oder anderen befestigten Flächen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden darf. Weiterhin ist in der Entwässerungssatzung festgeschrieben, das auch kein „Grund-, Drain- und Kühlwasser und sonstige Wasser“ in die öffentliche Abwasseranlage und somit auch in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden dürfen. Aufgrund der Vorkommnisse werden verstärkt örtliche Überprüfungen durchgeführt.

Wer dem entgegen handelt, vorsätzlich oder fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 der Entwässerungssatzung. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

(Text: Gemeindewerke Windeck)

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Redaktion

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