Anregung nach § 24 GO NRW: Tagesordnungspunkt für die nächste Rats Sitzung der Gemeinde Windeck am 24.04.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeinderat,
Nach § 24 GO NRW rege ich an den Tagesordnungspunkt: Rückzug der Polizei, Aufgabenübernahme durch Ordnungsamt, Ursachen, Auswirkungen und Kosten aufzunehmen?
Hierzu bitte ich auch darum, den Leiter der Kreispolizeibehörde, Herrn Sebastian Schuster einzuladen.
Sachverhalt:
Medienberichten zufolge hat der Leiter der Kreispolizeibehörde und Landrat des Rhein-Sieg-Kreis bereits im September 2016 angekündigt, dass die Polizei in allen rechts rheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises überfordert sei und deshalb Aufgaben, die sie bisher übernommen hat, an die Ordnungsämter abgebe. Bei diesen Aufgaben handele es sich vornehmlich um Einsätze wegen Ruhestörung an Abenden, nachts und an Wochenenden.
Weiter wurde berichtet, dass eine Übergangsvereinbarung getroffen wurde. Demnach strebten die Kommunen an, ab dem 01.05.2017 einen Bereitschaftsdienst zu den betroffenen Tageszeiten anzubieten.
Inhaltlich bitte ich die Verwaltung darzulegen, inwieweit die Medienberichte die Sachlage korrekt wiedergeben. Weiter bitte ich um Erläuterungen zu den folgenden Fragen, deren anschließende Diskussion im Rat beantragt wird:
Welchen genauen Inhalt hat die Übergangsvereinbarung? Welcher zusätzliche Personalbedarf fällt voraussichtlich an? Wie hoch werden die Kosten geschätzt? Wie hat sich die personelle Ausstattung der Kreispolizei, im Vergleich zu den Polizeibehörden in anderen Teilen NRWs, entwickelt? Wie kann sichergestellt werden, dass die MitarbeiterInnen der Ordnungsämter auf dem fachlich gleichen Niveau arbeiten, welches von den PolizeimitarbeiterInnen heute erbracht wird? Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind vorgesehen? Welche Ausrüstung zum Selbstschutz ist für die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes vorgesehen? Werden die BürgerInnen zukünftig tageszeitspezifische Rufnummern für Anliegen, wie Ruhestörung, anwählen müssen? Sind ähnliche Maßnahmen von anderen Landkreisen bekannt?
In wie weit unterscheiden Sie die Rechte der Polizei von denen der MitarbeiterInnen der Ordnungsämter in Hinsicht auf die zu übernehmenden Aufgaben?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Vereinbarung mit der Kreispolizeibehörde, wäre hier nicht ein Ratsbeschluss notwendig?
Inwieweit tragen die durch die Entscheidung notwendigen Maßnahmen zu einer Erhöhung des Haushaltsdefizits bei? Kann ausgeschlossen werden, dass die Maßnahme zu Steuererhöhungen führt?
(Text: Die LINKE Windeck)
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