Amateurfunk ist im Gegensatz zum in den 80er und bis 1990 Jahren weit verbreitetem CB-Funk nicht einfach von Jedermann nutzbar. Zum Betrieb ist eine Amateurfunklizenz sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst notwendig. (Bundesnetzagentur)
Für die Lizenz ist ein umfangreiches Wissen aus dem Bereich der Hochfrequenztechnik nötig. Ein weiterer Prüfungsteil ist Gesetzeskunde, hier ist das Wissen über die Regelungen und Gesetze über den Amateurfunk bis hin zu EMV Richtlinien gefragt.
Der dritte Teil der Prüfung richtet sich an die Betriebstechnik, hier ist gefragt wie man sich verhält, wie ein ordentliches QSO (Funkgespräch) abgewickelt wird.
Fragen und Infos zum Erweb der Amateurfunklizenz beantworten wir gerne an unserem Waldlager: 14.07.2018. ab ca 13.00 Uhr
Anfahrtsplan unter: www.darc.de/g73
(Text: DD0PM ( Michael Sülzen) Lizensierter Funkamateur seit 1984)
Sieben, Neun und Bauer stehen wie eine Mauer oder Bei Null gibt´s immer Contra. Ein…
Der Bürgerverein Hurst e.V. blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2025 zurück. Im Sommer wurde ein…
Die Kooperationspartner Familienzentrum Vogelnest und das Familienbildungswerk des DRK Rhein-Sieg laden zur kostenlosen Themenveranstaltung „Hausaufgaben…
Seit dem letzten KiTa-Jahr kooperiert das Familienzentrum Vogelnest in Rosbach mit der „Kulturkinder-AG“ (ehemals „Pausenengel…
Liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen, sehr geehrte Damen und Herren, In guter Tradition lädt KIWi zum…
In diesem Jahr möchten wir wieder am dritten Advent, den 13.12. ab 16 Uhr und am…
Diese Webseite verwendet Cookies.