Amateurfunk ist im Gegensatz zum in den 80er und bis 1990 Jahren weit verbreitetem CB-Funk nicht einfach von Jedermann nutzbar. Zum Betrieb ist eine Amateurfunklizenz sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst notwendig. (Bundesnetzagentur)
Für die Lizenz ist ein umfangreiches Wissen aus dem Bereich der Hochfrequenztechnik nötig. Ein weiterer Prüfungsteil ist Gesetzeskunde, hier ist das Wissen über die Regelungen und Gesetze über den Amateurfunk bis hin zu EMV Richtlinien gefragt.
Der dritte Teil der Prüfung richtet sich an die Betriebstechnik, hier ist gefragt wie man sich verhält, wie ein ordentliches QSO (Funkgespräch) abgewickelt wird.
Fragen und Infos zum Erweb der Amateurfunklizenz beantworten wir gerne an unserem Waldlager: 14.07.2018. ab ca 13.00 Uhr
Anfahrtsplan unter: www.darc.de/g73
(Text: DD0PM ( Michael Sülzen) Lizensierter Funkamateur seit 1984)
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