Ab Montag, 16.03.2020 kann für Kinder im Alter bis zur Einschulung und ab Mittwoch, 18.03.2020 für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungskraft eine unentbehrliche Schlüsselperson ist, eine Notbetreuung erfolgen. Dies unter der Voraussetzung, dass eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
SCHLÜSSELPERSONEN sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen :
Die UNENTBEHRLICHKEIT ist durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen, die spätestens am 17.03.2020 vorliegen muss.
Darüber hinaus muss schriftlich erklärt werden, dass keine anderweitige Betreuung möglich und das Kind frei von ansteckenden Erkrankungen ist.
Ein entsprechender Vordruck wird kurzfristig an dieser Stelle zur Verfügung gestellt bzw. liegt in den Einrichtungen aus.
(Text: Gemeinde Windeck)
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