Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab 16.03.2020 und in den Schulen ab 18.03.2020

Ab Montag, 16.03.2020 kann für Kinder im Alter bis zur Einschulung und ab Mittwoch, 18.03.2020 für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungskraft eine unentbehrliche Schlüsselperson ist, eine Notbetreuung erfolgen. Dies unter der Voraussetzung,  dass eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann.

SCHLÜSSELPERSONEN sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen :

  • die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege
  • der Behindertenhilfe
  • der Kinder- und Jugendhilfe
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ( Feuerwehr,  Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
  • der Sicherstellung  der öffentlichen  Infrastrukturen ( Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung )
  • der Lebensmittelversorgung und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die UNENTBEHRLICHKEIT ist durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen, die spätestens am 17.03.2020 vorliegen muss.

Darüber hinaus muss schriftlich  erklärt werden, dass keine anderweitige Betreuung möglich  und  das Kind frei von ansteckenden Erkrankungen ist.

Ein entsprechender Vordruck wird kurzfristig an dieser Stelle zur Verfügung gestellt bzw. liegt in den Einrichtungen aus.

(Text: Gemeinde Windeck)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert