Allgemein

Sonderfahrplan für den Schienennahverkehr vom 21. März bis voraussichtlich 19. April 2020

In Nordrhein-Westfalen tritt am Samstag, 21. März 2020, ein Sonderfahrplan für den Schienennahverkehr in Kraft. Das Grundkonzept lautet: Jede Strecke wird mindestens im Stundentakt bedient. Auf einigen Strecken werden Ersatzbusse eingesetzt. Der Sonderfahrplan gilt vorerst bis zum 19. April 2020.

Die zentrale Webseite für den Nahverkehr in NRW www.mobil.nrw veröffentlicht alle Informationen zur neuen Fahrplansituation.
Einige bereits veröffentlichte baubedingte Fahrplanänderungen in NRW werden unter Umständen anders geregelt.

Bitte informieren Sie sich auch bei unserer Kundenhotline NRW unter der Telefonnummer 0202 515 62 515.

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Redaktion

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