Eine Stellungnahme des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zum Waldwegebau in Altwindeck, Schlossberg:
Bürger und BUND haben den Eingriff jahrelang bekämpft – jetzt wird er exekutiert! Kröfges: Umweltbeauftragter hat versagt – Gemeinde Windeck trägt die Hauptverantwortung!
Leider müssen die Altwindecker sich darauf einstellen, dass am 12. Oktober am Schlossberg die Bagger anrollen, eine beträchtliche Schneise von mind. 5 bis 10 m Breite in den alten Waldbestand und den Berghang fräsen und hierfür mindestens 150, z.T. ältere und ökologisch wertvolle Laubbäume abholzen werden.
Im Auftrag der Flurbereinigungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln wird ein sogenannter Holzrückeweg von über 500 m Länge gebaut, für eine Holzabfuhr mittels Harvester, Traktoren und LKW. Zusätzlich wird in einem derzeit völlig zugewachsenem Bereich ein geschotterter Holzab- und Umladeplatz eingerichtet.
Diese Baumaßnahme wird von zahlreichen Bürgern und den Naturschutzverbänden, so auch dem BUND, der sich hiergegen besonders ins Zeug gelegt hat als überflüssig, überzogen und absolute Geldverschwendung angesehen. Der BUND erhebt insbesondere gegen die Gemeinde Windeck schwere Vorwürfe, da diese es in der Hand gehabt hätte, durch das Zulassen der Benutzung des Gemeindeparkplatzes neben dem Museumsvorplatz eine alternative Möglichkeit für die Holzabfuhr zu schaffen. Diese war nach einem Ortstermin des BUND mit dem hiesigen Forstamt der Gemeinde vorgeschlagen worden, aber am Widerstand des „sogenannten“ , so Kröfges, Umweltbeauftragten der Gemeinde, Herrn Dr. Grothus gescheitert, der geltend machte, dass die Gemeinde dann u.U. öffentliche Zuschüsse zur Herrichtung des Parkplatzes zurückzahlen müsste.
Zur Vorgeschichte:
Jahrelange Auseinandersetzungen, teilweise öffentlich, teilweise hinter den Kulissen, mehrere Erörterungs- und Ortstermine, Gespräche mit dem Minister und Abteilungsleiter, zahlreiche Eingaben, auch eine lokale Unterschriftensammlung, an der sich nahezu alle Altwindecker beteiligten, haben nichts genutzt: Am 13.1.2014 schuf die Bezirksregierung Köln mit dem Planfeststellungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Windeck II Fakten und erzwang hiermit den überzogenen Wegebau am Fuße des Schlossberges in Altwindeck. In diesem Beschluss sind sämtliche Bedenken, die vorgebracht wurden, abschließend zurückgewiesen worden. Da ein formaler Widerspruch hiergegen postwendend mit den immer gleichen Argumenten erneut zurückgewiesen worden wäre, hätte Klage erhoben werden müssen, die aber als völlig aussichtslos und kostspielig eingeschätzt wurde. Daher kam für die Naturschutzverbände eine Klage in diesem Fall nicht in Frage.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die wenigen betroffenen und begünstigten Eigentümer, die seinerzeit mit ihrem Einspruch im Flurbereinigungsverfahren diesen Wegebau letztlich erzwungen haben, entweder verstorben sind, kein erkennbares Interesse mehr an ihrem Wald haben oder verkaufen wollen. Insbesondere letzterer sieht evtl. den kostspieligen, steuerfinanzierten Wegebau womöglich noch als Wertsteigerung für den beabsichtigten Verkauf. Aktuelle Bemühungen, vor diesem Hintergrund doch noch die Alternative umzusetzen scheiterten ebenfalls, da jetzt Bauaufträge erteilt und Kompensationsmaßnahmen umgesetzt wurden.
Paul Kröfges, Sprecher des BUND in Windeck ist verärgert und enttäuscht, auch von seinen Gesprächspartnern im Umweltministerium. Nach seiner Einschätzung werden die Kompensationsmaßnahmen – Buchenanpflanzungen unter Fichtenwäldern an anderer Stelle – dem überflüssigen Eingriff nicht gerecht, da es sich um sowieso durchzuführende Maßnahmen handelt.
Er kritisiert die Sturheit der Kölner Behörde, die diesen Eingriff so wollte und sich für keine Alternative interessierte.
Kröfges: „Die Bürokratie auf allen Ebenen marschiert gnadenlos. Ein Aussetzen der Baumaßnahme in letzter Minute könnten zwar noch Staatssekretär Horst Becker oder Minister Remmel verfügen.
Antwort der Bez. Regierung Köln vom 17.9.15:
Sehr geehrter Herr Kröfges,
Ihrer Forderung das vorgesehene Bauvorhaben auszusetzen, kann ich nicht nachkommen.
Das Bauvorhaben findet im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Windeck II statt. Die rechtliche und tatsächliche Notwendigkeit der Erschließung der einzelnen Waldgrundstücke durch einen Weg ist gegeben.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Windeck II, welche Trägerin des Verfahrens und somit auch der Baumaßnahme ist, hat den Bau des Weges beschlossen.
Die Flurbereinigungsbehörde hat hierzu mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Planung erstellt, die mit den Trägern öffentlicher Belange einschließlich der anerkannten Naturschutzverbände erörtert wurde. Durch den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss des MKULNV vom 13.01.2014 wurde das Baurecht für den Weg einschließlich der ökologischen Ausgleichmaßnahme geschaffen.
In der Planfeststellung sind alle Aspekte berücksichtigt und gegeneinander abgewogen worden.
Für die Flurbereinigungsbehörde besteht daher kein Anlass, ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage, die zu dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss geführt hat, nun von der regulären flurbereinigungsrechtlichen Verfahrensweise abzuweichen.
Ich weise darauf hin, dass die ökologische Ausgleichsmaßnahme bereits aufgrund eines Kompensationsvertrages durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt wurde.
Der Auftrag zur Durchführung der Baumaßnahme wurde erteilt. Ein Aussetzen der Baumaßnahme wird daher auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefan Cron
Bezirksregierung Köln
Dezernent
Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
50606 Köln
Dann würde zwar Schadensersatz gegenüber den beauftragten Firmen fällig, der aber angesichts des Eingriffes in Kauf genommen werden müsste. Außerdem relativiert sich das, da auch Aufträge für die alternative Erschließung zu erteilen wären. Wir haben in diesem Sinne angefragt, aber der Zug ist wohl abgefahren.“
gez. Paul Kröfges
(Text & Bild: Paul Kröfges / BUND)
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