Vergangene Woche wurde ein 28-jähriger Windecker vom Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe von 4500 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich im April 2012 zwei mal in Zügen des Rhein-Sieg-Express vor weiblichen Fahrgästen entblößt und befriedigt zu haben.
Der Angeklagte stritt die Tat ab, jedoch konnte ihn ein DNA-Test eines Taschentuchs – mit dem sich der Angeklagte nach der Tat säuberte – überführen, denn die DNA war bereits durch andere Ermittlungen bekannt. Eine der Zeuginnen konnte den Mann außerdem durch äußerliche Merkmale identifizieren.
Auch wenn die zweite Tat nicht durch Zeugen oder DNA-Spuren bestätigt werden konnte, hielt der Richter den Angeklagten aufgrund der kurz hintereinander folgenden Tatzeiten nach identischer Vorgehensweise für schuldig.
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