Gegen das im Juli 2020 seitens der Gemeinde vorgestellte Ausbauvorhaben der Storm- und Kleiststraße in Windeck-Obernau regt sich massiver Widerstand eines Großteils der Anwohner.
Eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Rettet die Dichterwiesen“ stellt das auf einem Bebauungsplan aus dem Jahre 1974 begründete Vorhaben aus einer Vielzahl von Gründen infrage.
Das mit 1.3 Millionen € initial veranschlagte Projekt ist zu 10% aus Mitteln der Gemeinde – bei bekanntermaßen leeren Kassen – zu finanzieren, und das bei fraglichem Nutzen, so die Bürgerinitiative. Zusätzliches verfügbares Bauland entstünde nur in geringem Maße, ein unberührtes Naturgebiet würde zerstört und das bei ausreichend vorhandenen Baugrundstücken in unmittelbarer Nähe des betroffenen Gebietes. Eine nach heutiger Rechtslage notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung wurde erst auf Initiative der Anlieger und nach Intervention der Bezirksregierung Köln seitens der Gemeinde zugesagt. „Obwohl in vielerlei Hinsicht auf die Rechtswidrigkeit des Vorhabens nach heute geltender Rechtsprechung hingewiesen wurde, blieben leider nahezu alle Anfragen und Vorschläge ungehört“ so Hendrik Lück, Sprecher der Bürgerinitiative. Die Anlieger machen daher von Ihrem Recht Gebrauch, einen Einwohnerantrag nach §25 der Gemeindeordnung zu stellen. Hiernach muss dieser von ca. 1000 Windecker Bürgern unterstützt werden. Die Prüfung des angesichts der heutigen Betonung des Umwelt-, Klima- und Flächenschutzes nicht mehr zeitgemäßen Windecker Bebauungsplans durch den Gemeinderat kann damit erzwungen werden.
Trotz der Einschränkungen durch die Pandemie zeigten die Windecker Bürger großes Interesse an einer Neuberatung des geltenden Bebauungsplanes und dokumentierten ihre Position durch mehr als 1200 Unterschriften. „Wir haben nicht damit gerechnet so schnell die nötige Unterstützung der Bürger zu erhalten“, so Reinhard Giebeler: „Viele Bürger erklärten sich mit der Realisierung des 46 Jahre alten Bebauungsplanes nicht einverstanden und wünschen eine Prüfung desselben.“
Hierzu der Verwaltungsrechtler Prof. Labrenz, ebenfalls Anwohner im betroffenen Gebiet: „Durch den Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung NRW muss der Rat nun neu beraten und entscheiden und ist in der Sache zweifelsfrei an die aktuell geltende Rechtslage gebunden und damit an die heutigen baurechtlichen Vorgaben an Bebauungspläne wie insbesondere an das Abwägungsgebot nach dem alle berührten Belange zu berücksichtigen sind, wie etwa die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, das Schutzbedürftnis unberührter Flächen sowie die Umweltverträglichkeit.
(Text & Bild: Bürgerinitiative „Rettet die Dichterwiesen“)
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