Am Samstag (16.07.2016) ist der Polizei ein durch Windeck fahrender PKW gemeldet worden, bei dem auf den Kennzeichen die amtlichen Siegel fehlten. Die Polizisten überprüften im Computer die Nummernschilder und stellten fest, dass der Wagen nicht zugelassen war. Zudem wurde der eingetragene Fahrzeughalter per Haftbefehl gesucht.
Die Beamten fuhren zur Wohnanschrift des 47-jährigen Windeckers und fanden mit Hilfe des Melders den abgestellten PKW in einem Schuppen am Wohnhaus. Den Windecker trafen die Beamten in seiner Wohnung an. Der 47-Jährige stand unter Alkoholeinfluss, ein Test ergab einen Wert von rund einem Promille. Somit musste der Mann nicht nur wegen des Haftbefehls, sondern auch zur Entnahme einer Blutprobe mit zur Wache.
Einen Führerschein konnten die Beamten nicht einbehalten, da der Windecker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, brachten die Beamten den 47-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt, in der er seine Haftstrafe absitzen muss.
Ein neues Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ohne Führerschein, mit einem nicht zugelassenen Auto, kommt nun auf den Fahrzeugführer zu.
Quelle: presseportal.de
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