Die Zulassung des Neubaus der Radbrücke in Dreisel über die Sieg stößt auf rechtliche Bedenken – die erforderliche Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme der Naturschutzgebietsflächen an der Sieg darf nicht erteilt werden. Das teilte die Bezirksregierung Köln dem Rhein-Sieg-Kreis mit Datum vom 02.07.2019 mit.
Zum Hintergrund:
Nachdem der Naturschutzbeirat beim Kreis sein Veto gegen die geplante Naturschutz-Befreiung eingelegt hatte, lag die letzte Entscheidungskompetenz in dieser Frage bei der Bezirksregierung. Denn das Landesnaturschutzgesetz sieht für diesen Fall vor, dass die Befreiung nur mit Zustimmung der Bezirksregierung erteilt werden darf. Diese Zustimmung hat die Bezirksregierung Köln nun verweigert. Die Gründe für den Bau der Brücke seien nicht so gewichtig, dass sie die Belange des Naturschutzes überwiegen würden. Damit entschied sie gegen den Rhein-Sieg-Kreis, der den Bau der Brücke auf Basis eines modifizierten Vorschlages weiter verfolgen wollte; diesen hatte ein Moderator im Jahr 2017 erarbeitet.
Landrat Sebastian Schuster äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung aus Köln. „Wir sind nach wie vor vom Projekt einer Radbrücke in Dreisel überzeugt“, so Landrat Schuster. „Wir müssen aber anerkennen, dass die rechtlichen Hürden für eine Zulassung in einem Naturschutzgebiet einfach zu hoch sind.“
Der Rhein-Sieg-Kreis werde nun in Ruhe prüfen, wie mit dem Ziel eines familienfreundlichen Radweges an der Sieg weiter umgegangen werden kann. „Das Ziel ist nach wie vor da, und über das Wie und Wo werden wir mit allen Beteiligen sprechen“, so der Landrat abschließend.
(Text: Rhein-Sieg-Kreis)
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