Politik

SPD Windeck: Was tun mit der Grundsteuer – Grundsteuererhöhung ohne Haushaltsberatung

Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschah ohne vorherige Haushaltsberatungen und ohne einen Haushaltsentwurf im Rat. Dies widerspricht dem finanzpolitischen Verständnis der SPD Windeck. Dennoch erhöhte die Mehrheit aus CDU, Grünen und FDP den Hebesatz in der Ratssitzung am 17.12.2024 von 750 auf 960 Punkte. Diese Entscheidung fiel gegen das Veto der SPD-Fraktion und der Linken. Eine Diskussion über Einsparmöglichkeiten im Haushalt oder über zukünftige Investitionen in Bildung, Schulsozialarbeit, Schülerbeförderung, ÖPNV, Seniorenbetreuung, Sportstätten, Tourismus, Rettungsdienste sowie Straßen- und Brückensanierung blieb aus.

Das Land NRW hat die Grundstückswerte neu festgelegt. Deshalb verlieren die bisher für 2025 angesetzten Hebesätze ihre Gültigkeit. Um Anfang 2025 die notwendigen Gebührenbescheide an die Haushalte senden zu können, legte die Verwaltung dem Rat eine neue Hebesatzsatzung zur Entscheidung vor. Klar ist, dass die Belastungen der öffentlichen Haushalte auch in Windeck spürbar werden. Die finanziell notwendige Ausstattung durch Bund, Land und Kreis reicht seit Jahren nicht aus, obwohl die Aufgaben zunehmen. In Windeck bleibt die Grundsteuer das einzige wirksame Instrument des Gemeindehaushaltes, um Mindererträge auszugleichen.

Wir wollen uns dieser Wahrheit nicht verschließen. Gleichzeitig muss sich jedoch wundern, dass die Verwaltung trotz des zukünftigen Hebesatzes von 960 Punkten eine weitere Erhöhung in der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausschließt. Dirk Bube, der SPD-Fraktionsvorsitzende, kritisiert die fehlende geordnete und transparente Herangehensweise bei der Festlegung des Hebesatzes. Er forderte den Rat auf, den vom Land NRW empfohlenen aufwandsneutralen Hebesatz von 825 Punkten in die Satzung aufzunehmen. Zudem sollte ein erster vorläufiger Gebührenbescheid rechtzeitig an die Haushalte versendet werden. Im Frühjahr 2025 sollte schließlich die überfällige Haushaltsberatung einen gemeinsam beratenen Hebesatz ermöglichen. Dieser könnte dann mit einem endgültigen zweiten Gebührenbescheid den Bürgern mitgeteilt werden.

Der Vorschlag der SPD-Fraktion wurde jedoch bei der folgenden Abstimmung abgelehnt. Dirk Bube wies die Einwände der Verwaltung und der Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP energisch zurück. Sie behaupteten, Bürger würden zwei Gebührenbescheide nicht verstehen. Die SPD ist überzeugt, der Bürger werde diese Vorgehensweise nachvollziehen und begrüßen. Sie erhielten einen vorläufigen und einen endgültigen Gebührenbescheid in dieser Ausnahmesituation. Das hätte Vertrauen in die gewissenhafte Interessenvertretung durch den Windecker Gemeinderat geschaffen.

SPD – Weil es um Windeck geht

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Redaktion

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