
Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2012 und dem 30.09.2013 geboren sind. Auf Antrag können Kinder eingeschult werden, die nach dem 30.09.2013 geboren wurden. Zur Anmeldung ist der Anmeldeschein, der ausgefüllte Personalbogen, die ausgefüllte Notfallinformation und Datenschutzerklärung sowie Geburtsurkunde,…