Eigentümerwechsel auf dem historischen Kabelmetal-Areal in Schladern

Wie der KSTA berichtet, konnte ein bedeutendes Gewerbegebiet im Windecker Gemeindegebiet hat einen neuen Eigentümer finden: Das rund 50 Hektar umfassende Areal der einstigen Kabelmetal-Werke auf der linken Seite der Sieg wurde von Siegfried Schröder erworben. Die umfangreiche Industriebrache, die nach dem Ableben des bisherigen Besitzers Erich Oberdrifter im letzten Jahr zum Verkauf stand, umfasst neben teils stark sanierungsbedürftigen Fabrikhallen auch weitläufige Wald- und Wiesenareale.

Schröder ist als Leiter der SMH-Security GmbH tätig – einem Unternehmen, das neben dem Schutz von Objekten und Personen beispielsweise auch Sicherheitsaufgaben am Flughafen Frankfurt-Hahn übernimmt. Der Unternehmer ist in der Region bestens verwurzelt und lebt bereits seit 2011 im Nachbarort.

Sanierung der historischen Direktorenvilla als erster Schritt

Vorkaufsrecht geklärt: Nachdem die Gemeinde Windeck, das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis und die Landwirtschaftskammer offiziell auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts verzichtet hatten, konnte der Kaufvertrag rechtssicher abgeschlossen werden. Für das Areal hat der neue Eigentümer bereits konkrete Pläne. Als ersten Schritt ist die fachgerechte Instandsetzung der traditionsreichen Villa vorgesehen. Das Gebäude beherbergte einst die Verwaltungs- und Büroräume des Kupferrohrherstellers, wurde später als Werkswohnung genutzt und diente zuletzt rund 20 Jahre dem Ehepaar Oberdrifter als Zuhause.

Zukünftige Nutzung des Geländes noch offen

Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten soll die Villa auf dem Mietmarkt angeboten werden. Weitere Konzepte für die Neugestaltung und Nutzung des verbleibenden Werksgeländes existieren bereits, jedoch möchte Schröder diese erst nach dem formalen Vollzug des Grundbucheintrags der Öffentlichkeit präsentieren. Bevorstehenden Entwicklungen blickt der Investor gelassen entgegen: Mögliche Umwelt- oder Altlasten stellen nach aktuellem Kenntnisstand und entsprechender Bestätigung durch die zuständige Kreisverwaltung kein Hindernis für die künftige Verwendung dar.

Quelle: KSTA

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