Der Rat der Gemeinde Windeck hat den vorgelegten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/35 „Fachmarktzentrum Hurster Straße“ gebilligt und die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches notwendige Auslegung der Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Für dieses Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) wird das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf liegt in der Zeit vom 26.05.2014 bis einschließlich 30.06.2014 im Rathaus der Gemeinde Windeck, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 35 in Windeck-Rosbach während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag, der nach dem Inkrafttreten der Satzung gestellt werden könnte) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Trägerbeteilligung und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Mit dem Schreiben vom 20.05.2014 wurden die Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Nachbargemeinden über die Planungen informiert. Stellungnahmen zu den Planunterlagen können innerhalb eines Monats, spätestens bis zum 30.06.2014, abgegeben werden. Die Frist wird aufgrund der Feiertage verlängert.
(Quelle: Gemeinde Windeck)