Erst planen, dann entscheiden
In der Sitzung des Ausschusses für Zukunft und Entwicklung am vergangenen Dienstag ging es um die Planungsbeschlüsse für die Ernst-Moritz-Arndt-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Albert-Schweitzer-Straße in Rosbach.

Die SPD behauptet, innerhalb der CDU/FDP-Fraktion habe „Verwirrung“ über ihren Antrag geherrscht. Tatsächlich war nicht unser Vorgehen unklar – der SPD-Antrag war juristisch nicht tragfähig. Tatsächlich war unser Abstimmungsverhalten klar: Wir haben den rechtssicheren Planungsbeschlüssen zugestimmt und den zusätzlichen SPD-Antrag abgelehnt, weil er juristisch nicht tragfähig war.
Im Ausschuss wurde noch nicht über den Ausbau der drei Rosbacher Straßen entschieden, sondern ausschließlich über die notwendige Planung. Die Beschlüsse legen weder den Ausbauumfang noch spätere Beiträge fest. Erst die Entwurfsplanung schafft die Grundlage, um Varianten, Kosten und die rechtliche Einordnung belastbar zu prüfen.
Die SPD wollte im Ausschuss eine historische und rechtliche Frage durch einfachen Mehrheitsbeschluss entscheiden. Zuvor hatte die Gemeindeverwaltung auf politischen Auftrag eine unabhängige Fachkanzlei mit der Prüfung genau dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis war eindeutig: Bei den drei Straßen handelt es sich nicht um vorhandene erschließungsbeitragsfreie Straßen im Sinne des § 242 BauGB.
Wer dieses Ergebnis für falsch hält, muss neue Tatsachen, historische Unterlagen oder eine belastbare juristische Gegenargumentation vorlegen. All das enthielt der SPD-Antrag nicht. Stattdessen sollte die Verwaltung schon jetzt auf eine bestimmte Rechtsauffassung verpflichtet, ein Förderantrag gestellt und sogar vorsorglich eine Klage gegen einen noch gar nicht existierenden Bescheid beschlossen werden.
Hinzu kommt: Ein Antrag bei der NRW.Bank kann gar nicht vor einer konkreten Planung und einem Beschluss über die tatsächliche Maßnahme gestellt werden. Wir verzichten also keineswegs auf einen späteren Antrag. Wir schaffen mit der Planung erst die rechtssichere Grundlage dafür.
CDU/FDP und SozialPlus haben diesen Schnellschuss zu Recht abgelehnt.
Bürgerentlastung erreicht man nicht durch Wunschbeschlüsse, sondern durch sorgfältige Prüfung und rechtssichere Entscheidungen. Ein Antrag, der bei der ersten rechtlichen Kontrolle scheitert, hilft keinem Anlieger und produziert lediglich zusätzliche Kosten.
Gerade deshalb stehen CDU/FDP und SozialPlus auf der Seite der Bürger: Wir machen keine falschen Versprechen, sondern sorgen dafür, dass Planung, Beschluss und späterer Antrag rechtssicher sind.
Verantwortungsvolle Kommunalpolitik, die ausdrücklich alle Bürger vertritt, sieht anders aus.
#unserWindeck






Stellen Sie sich vor, Sie wohnen an einer Straße, an der Ihr Großvater schon vor ca. 100 Jahren ein Haus gebaut hat und an der noch weitere Häuser dieses Alters stehen. Ende der siebziger Jahre kam der Kanalbau, Anfang der achtziger Jahre erwarb die Gemeinde etwa 100 qm zur Straßenerweiterung, die Jahrzehnte gehen ins Land. Die Straße wird uneingeschränkt genutzt, alles gut soweit. Nun braucht die Straße eine Sanierung, nach 50-60 Jahren ist auch die beste Teerdecke mal rissig. Sanierung klingt gut, aber die Verwaltung ruft: Überraschung! Eure Straße gibt es so eigentlich nicht, wir planen eine Ersterschließung! Die Straße ist noch nicht fertig!
Dass diese Straße nicht fertig ist, war aber niemandem aufgefallen, und so kommen bei mehr als 500.000 € Kostenansatz und 90% iger Anliegerbeteiligung – bei kaum mehr als einem Dutzend Anlieger – pro Haushalt schnell Beträge zwischen 20 bis 50.000 € zusammen.
Zitat aus der Stellungnahme der CDU: „Im Ausschuss wurde noch nicht über den Ausbau der drei Rosbacher Straßen entschieden, sondern ausschließlich über die notwendige Planung.“ Soll das bedeuten, dass nun einfach mal geplant wird? Weil es ja mit einem Ausbau gar nichts zu tun hat? Für solche Scherze hat keiner der Betroffenen noch ein Verständnis!
Für mein Engagement im Interesse aller Betroffenen wurde ich persönlich angefeindet. Das gipfelte in dem Vorwurf, wir wollten eine neue Straße auf Kosten der Allgemeinheit. Das ist nicht nur unverschämt, sondern auch falsch! Niemand will hier eine neue Straße, wir sind nur nicht bereit, mehrere Zehntausend Euro zu bezahlen für ein paar Bordsteine. Die Kommune war nicht in der Lage, in 60 Jahren den rechtlichen Status dieser drei Straßen klarzustellen. Wir, das heißt die Anlieger, haben durch Dokumente und Fotos nachgewiesen, dass es diese Straßen schon sehr lange gibt, und es sind keineswegs „provisorische“ Straßen wie etwa in Neubaugebieten. Die Gemeindeakten der Vorkriegszeit sind am 2. Februar 1945 durch den Bomenangriff vernichtet worden. Das bedeutet, es gibt keine Unterlagen, die die Bebauung und den Straßenbau in dieser Zeit dokumentieren. Die Gemeinde weist den Anliegern die Beweislast zu; das macht einen fassungslos.
Die Ratsmehrheit folgt der Linie der Verwaltung. Kann man machen, es sollte aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie der verlängerte Arm der Verwaltung ist.
Sie stützt sich auf das Gutachten, das recht eindeutig ausfiel. Das hat uns nicht gewundert, wohl aber die Tatsache, dass dieses Gutachten nicht auf den verfassungsmäßigen Grundsatz der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit einging.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG, Urteil vom 24. 11. 2017 – 15 A 1812/16) hat entschieden, dass eine Beitragserhebung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sowie das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verstoßen kann, wenn mehr als etwa 30 Jahre seit der tatsächlichen technischen Fertigstellung vergangen sind. Nun stellt sich die Verwaltung auf den Standpunkt, dass die Straße eben nicht fertig sei. Es verwundert allerdings, dass ein solches „Provisorium“ so lange gehalten hat!
Nach Aussage der Gemeindeführung kommt dieses Problem noch auf viele weitere Straßen im Gemeindegebiet zu; das dürfte noch für einige Überraschungen sorgen!
Das Land NRW übernimmt seit wenigen Jahren die Kosten für die Sanierung gemeindlicher Straßen, weil die Beiträge kaum noch zu schultern sind. Die Indizien dafür, dass es sich hier um alte und fertige Straßen handelt, können einer rechtlichen Prüfung standhalten. Diese Indizien nicht zu würdigen und vorauseilend die angeblich nichtgegebene Finanzierungschance vom Tisch zu wischen hat nichts mit „Bürgerentlastung“ zu tun. Nehmen Sie doch Kontakt auf zu den Anliegern, schauen Sie sich die Situation vor Ort an, antworten Sie auf konkrete Argumente, unterlassen Sie die Vorwürfe hinsichtlich Schmarotzertum – das ist bürgerfreundliche Ratsarbeit.
Als jemand, der keiner der hier handelnden politischen Parteien nahesteht, kann ich mich den Ausführungen von Dieter Vollmer nur vollumfänglich anschließen.
Es fällt schwer nachzuvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt werden sollen, Planungskosten in Höhe von über 110.000 Euro zuzustimmen, obwohl die anschließende Baumaßnahme nach eigener Aussage noch nicht feststeht.
Ein von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebenes, bezahltes und unabhängiges Gutachten kommt zu dem Schluss, den hier die CDU einfach übernommen hat. Darin heißt es wörtlich: „Das Ergebnis war eindeutig: Bei den drei Straßen handelt es sich nicht um vorhandene erschließungsbeitragsfreie Straßen im Sinne des § 242 BauGB.“
Bemerkenswert ist dabei, dass das Gutachten den Straßen, die seit mehr als einem halben Jahrhundert – auch von schweren Lkw – genutzt werden, auf Grundlage von Luftbildern einen nicht ausreichenden Unterbau bescheinigt.
Zudem setzt sich das Gutachten zwar mit dem preußischen Anliegerbeitragsrecht und dem preußischen Fluchtliniengesetz auseinander, berücksichtigt jedoch nicht die neuere Rechtsprechung, darunter auch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die zugunsten der Anlieger ergangen sind.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Anlieger möchten keine neuen Straßen. Die Gemeinde möchte hier marode Versorgungsleitungen erneuern.
Auf wiederholte Bitten der SPD-Fraktion, ein Straßenkataster für alle hiervon betroffenen gemeindeeigenen Straßen zu erstellen, erklärte der Beigeordnete Herr Becher in der letzten Sitzung, dass dies aus personellen Gründen zeitnah nicht möglich sei.
Nach meiner Einschätzung treffen die im Gutachten genannten Kriterien einer nicht fertiggestellten Straße auf deutlich mehr als die Hälfte der gemeindeeigenen Straßen zu. Daher kann ich jedem Anlieger einer Gemeindestraße nur empfehlen, bei der Verwaltung nachzufragen, ob seine seit Jahrzehnten genutzte Straße tatsächlich als Straße im Sinne des § 242 BauGB gilt. Andernfalls könnte es passieren, dass im Zuge der Erneuerung einer Wasserleitung eine neue Straße gebaut wird und die Anlieger 90 Prozent der Kosten tragen sollen.
So viel zum Thema: „Verantwortungsvolle Kommunalpolitik, die ausdrücklich alle Bürger vertritt.“
Der Kommentar von Herrn Vollmer bringt sehr gut auf den Punkt, warum dieses Thema die betroffenen Anlieger so bewegt. Auf viele der dort angesprochenen Fragen hätte ich mir allerdings konkrete Antworten der CDU gewünscht.
Die Aussage der CDU, dass mit dem Planungsbeschluss noch keine endgültige Entscheidung über den Ausbau und mögliche Erschließungsbeiträge getroffen wurde und dass auf einen späteren Förderantrag bei der NRW.BANK keineswegs verzichtet werden soll, begrüße ich zunächst ausdrücklich.
Genau daran werden sich Verwaltung und Politik jetzt auch messen lassen müssen.
Wer öffentlich erklärt, auf einen Förderantrag nicht verzichten zu wollen, sollte jetzt auch alles dafür tun, dass die Voraussetzungen dafür auch geschaffen werden. Das liegt doch im Interesse aller Beteiligten.
Die CDU schreibt selbst, dass für eine fundierte Bewertung weitere Unterlagen oder neue Erkenntnisse erforderlich sind. Dann sollten die Verantwortlichen die jetzt beginnende Planungsphase genau dafür nutzen. Jetzt besteht die Chance, historische Unterlagen auszuwerten und alle Tatsachen zusammenzutragen, die gegenüber der NRW.BANK eine Förderung plausibel begründen können.
Unser Ziel war nie, notwendige Straßensanierungen zu verhindern. Auch wenn wir die Sanierung unserer Straßen nicht bei der Gemeinde beantragt haben, freuen wir uns natürlich, dass sie nun erfolgen soll. Der Unterschied liegt aber ausschließlich in der Finanzierung. Bevor Anlieger mit Beiträgen von mehreren zehntausend Euro belastet werden, sollten aus meiner Sicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine Landesförderung zu erhalten.
Außerdem führt die CDU aus, dass erst die Entwurfsplanung die Grundlage für einen möglichen Förderantrag und die weitere Bewertung der Straßen schafft. Dann sollten wir diese Planungsphase gemeinsam – Gemeindeverwaltung, Rat und betroffene Anlieger – nutzen, um alle Tatsachen, die für eine mögliche Förderung relevant sein können, sorgfältig prüfen und zusammentragen zu lassen.
Eine Entscheidung sollte daher aber auch erst nach dieser vollständigen Prüfung getroffen werden. Denn am Ende geht es nicht darum, wer Recht behält, sondern darum, für die Gemeinde Windeck und ihre Bürger den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden.
Wir betroffenen Anlieger sind bereit, diesen Weg gemeinsam mit Verwaltung und Rat konstruktiv mitzugehen.