Erst planen, dann entscheiden
In der Sitzung des Ausschusses für Zukunft und Entwicklung am vergangenen Dienstag ging es um die Planungsbeschlüsse für die Ernst-Moritz-Arndt-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Albert-Schweitzer-Straße in Rosbach.

Die SPD behauptet, innerhalb der CDU/FDP-Fraktion habe „Verwirrung“ über ihren Antrag geherrscht. Tatsächlich war nicht unser Vorgehen unklar – der SPD-Antrag war juristisch nicht tragfähig. Tatsächlich war unser Abstimmungsverhalten klar: Wir haben den rechtssicheren Planungsbeschlüssen zugestimmt und den zusätzlichen SPD-Antrag abgelehnt, weil er juristisch nicht tragfähig war.
Im Ausschuss wurde noch nicht über den Ausbau der drei Rosbacher Straßen entschieden, sondern ausschließlich über die notwendige Planung. Die Beschlüsse legen weder den Ausbauumfang noch spätere Beiträge fest. Erst die Entwurfsplanung schafft die Grundlage, um Varianten, Kosten und die rechtliche Einordnung belastbar zu prüfen.
Die SPD wollte im Ausschuss eine historische und rechtliche Frage durch einfachen Mehrheitsbeschluss entscheiden. Zuvor hatte die Gemeindeverwaltung auf politischen Auftrag eine unabhängige Fachkanzlei mit der Prüfung genau dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis war eindeutig: Bei den drei Straßen handelt es sich nicht um vorhandene erschließungsbeitragsfreie Straßen im Sinne des § 242 BauGB.
Wer dieses Ergebnis für falsch hält, muss neue Tatsachen, historische Unterlagen oder eine belastbare juristische Gegenargumentation vorlegen. All das enthielt der SPD-Antrag nicht. Stattdessen sollte die Verwaltung schon jetzt auf eine bestimmte Rechtsauffassung verpflichtet, ein Förderantrag gestellt und sogar vorsorglich eine Klage gegen einen noch gar nicht existierenden Bescheid beschlossen werden.
Hinzu kommt: Ein Antrag bei der NRW.Bank kann gar nicht vor einer konkreten Planung und einem Beschluss über die tatsächliche Maßnahme gestellt werden. Wir verzichten also keineswegs auf einen späteren Antrag. Wir schaffen mit der Planung erst die rechtssichere Grundlage dafür.
CDU/FDP und SozialPlus haben diesen Schnellschuss zu Recht abgelehnt.
Bürgerentlastung erreicht man nicht durch Wunschbeschlüsse, sondern durch sorgfältige Prüfung und rechtssichere Entscheidungen. Ein Antrag, der bei der ersten rechtlichen Kontrolle scheitert, hilft keinem Anlieger und produziert lediglich zusätzliche Kosten.
Gerade deshalb stehen CDU/FDP und SozialPlus auf der Seite der Bürger: Wir machen keine falschen Versprechen, sondern sorgen dafür, dass Planung, Beschluss und späterer Antrag rechtssicher sind.
Verantwortungsvolle Kommunalpolitik, die ausdrücklich alle Bürger vertritt, sieht anders aus.
#unserWindeck





