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Genehmigungsverfahren bei Martinszügen

Der Rhein-Sieg-Kreis hat mitgeteilt, dass ein Martinsumzug, welcher einen der folgenden Kriterien erfüllt, durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu genehmigen ist: zu erwartende Personenzahl übersteigt 500 Personen Wegstrecke beansprucht das überörtliche Straßennetz (Kreisstraße (K), Landstraße (L), Bundestraße (B)) oder verkehrsrechtliche…