Genehmigungsverfahren bei Martinszügen

Der Rhein-Sieg-Kreis hat mitgeteilt, dass ein Martinsumzug, welcher einen der folgenden Kriterien erfüllt, durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu genehmigen ist:

  • zu erwartende Personenzahl übersteigt 500 Personen
  • Wegstrecke beansprucht das überörtliche Straßennetz (Kreisstraße (K), Landstraße (L), Bundestraße (B)) oder
  • verkehrsrechtliche Maßnahme, wie z.B. Sperrung oder Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, sind erforderlich

Anträge zur Durchführung eines Martinsumzuges, welche durch den Rhein-Sieg-Kreis zu genehmigen sind, sind über das Ordnungsamt der Gemeinde Windeck an den Rhein-Sieg-Kreis zu stellen.

Auch Martinsumzüge, die nicht unter die o.g. Kriterien fallen, sind dem Ordnungsamt der Gemeinde Windeck anzuzeigen. Die Durchführung von zwei Martinszügen an einem Tag in dem Gemeindegebiet soll vermieden werden.

Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Windeck während der allgemeinen Dienststunden oder der Vordruck kann unter der Telefonnummer 02292/601-105 oder per E-Mail tobias.brieden@gemeinde-windeck.de oder Fax 02292/601-293 angefordert werden.

(Text: Gemeinde Windeck)

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