Auszubildende für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst gesucht

Die Gemeinde Windeck bietet für das Einstellungsjahr 2017 zwei Ausbildungsplätze für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung allgemeine Verwaltung) an.

Voraussetzung für die zweijährige Ausbildung sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz NW (LBG) entweder:

  • ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder
  • ein Hauptschulabschluss (oder vergleichbar) und entweder eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Außerdem muss die Bewerberin/der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung) erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Die theoretische Ausbildung findet am rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in verschiedenen Abteilungen der Gemeindeverwaltung.

Schriftliche Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse sind bis zum 04.10.2016 zu senden an

Gemeinde Windeck
-Personalabteilung-
Rathausstraße 12
51570 Windeck

oder per Mail an: personalverwaltung@gemeinde-windeck.de

Bereits eingereichte Bewerbungen nehmen ebenfalls am Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung teil.

(Text: Gemeinde Windeck)

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