Mitglieder der AWO und der Bunten Bohnen informieren und diskutieren mit Ihnen am Freitag 13.3.26, 16-18 Uhr in Rosbach, Berliner Platz

Mit einer Vorlage, die zur Abstimmung im Rat ansteht, möchte die Windecker Verwaltung die „Bezahlkarte für Geflüchtete“ einführen. Diese würde an alle Asylbewerber:Innen ohne Status ausgegeben, die von der Kommune versorgt werden.
Wir wenden uns wie die großen Wohlfahrtsverbände Deutschlands gegen dieses Vorhaben. Die Bezahlkarte ist eine Art Kreditkarte, auf die Geldleistungen für Asylsuchende übertragen werden. Von ihr können pro Person höchsten 50€ im Monat bar abgehoben werden. Aber bargeldloses Bezahlen ist nicht überall möglich, Überweisungen nur an freigeschaltete Empfänger.
Die Karte schränkt die Selbstbestimmung von Geflüchteten ein. Auszahlen von Taschengeld an Kinder, Bezahlung von gebrauchten Artikeln bei Kleinanzeigen, auf Flohmärkten, in Schule und Kita bei Sammelbestellungen/Ausflügen, bei Veranstaltungen im Sportverein, im AWO-Lädchen, im Sozialkaufhaus, in der CDU-Kleiderstube… Für all dies braucht es Bargeld, das Geflüchteten damit nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen würde. Wenn nur bestimmte Geschäfte in Windeck freigeschaltet sind, kann es Probleme für die Betroffenen geben.
Die Integration wird erschwert: ein Konto ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe. Ein Basiskonto neben der Bezahlkarte würde zusätzliche Kosten für Betroffene verursachen.
Für die Verwaltung hat die Bezahlkarte Nachteile:
Bisher ungewohnte Zahlungsempfänger müssen einzeln freigeschaltet werden. Das kann z.B. im Falle von Anwaltskosten für die Betroffenen eine kritische Verzögerung bedeuten, und ist auch mehr Verwaltungsaufwand für die Kommune.
Brauchen die Betroffenen mehr Bargeld, muss der Mehrbedarf einzeln beantragt werden. Auch dies ist mehr Arbeit für die Kommune und mehr Abhängigkeit für die Betroffenen.
Kommunen können sich per Ratsbeschluss gegen die Einführung der Bezahlkarte und für die Einführung des Basiskontos entscheiden, was beinahe 200 Städte und Kommunen in NRW, viele auch im Rhein-Sieg-Kreis bereits getan haben (Hennef, Ruppichteroth, St. Augustin sowie in der Umgebung: Waldbröl, Wiehl, Siegen, Radevormwalde, Overath, Morsbach, Lindlar, Leverkusen, Köln, Bonn und viele mehr) . Bisher gibt die Gemeinde Windeck Leistungen als Barscheck aus, was für beide Seiten ebenfalls Nachteile hat.
Die Alternative liegt auf der Hand: Fast alle Betroffenen haben bereits eigene Konten – falls nicht, müssen Banken Basiskonten nach §31 Zahlungskontengesetz innerhalb weniger Tage einrichten. Die Leistungen sollten von der Gemeinde als Überweisungen ausgezahlt werden.
Dies garantiert minimalen Verwaltungsaufwand und maximale Selbstbestimmung für unsere neuen Mitbürger*innen.
Anne Röhrig, Vors. AWO-OV Windeck e.V.
(Text & Bild: Annemarie Röhrig)






