Mittagessen in Grundschulen und kommunalen Kindertagesstätten

Aufgrund der derzeitigen Corona bedingten Lage in den Schulen und Kindertagesstätten werden die von den Erziehungsberechtigten für das Mittagessen zu zahlenden monatlichen Kostenpauschalen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Das bedeutet, dass diese Pauschalbeträge nicht zu zahlen sind und diese auch nicht im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Vielmehr wird die Gemeinde für die Kinder, die weiterhin Mittagessen in Anspruch nehmen, nun Einzelabrechnungen erstellen und den Erziehungsberechtigten zusenden.

(Text: Gemeinde Windeck)

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