Warum es alle Windecker Bürgerinnen und Bürger betrifft

Am 4. Dezember wurde im Ausschuss für Zukunft und Entwicklung ein rechtliches Gutachten zu drei Straßen in Rosbach vorgestellt. Ein renommierter Fachanwalt stellte unmissverständlich klar: Diese Straßen gelten rechtlich nicht als erschlossen – auch wenn eine stärkere Teerdecke auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt. Die entscheidenden Merkmale einer ordnungsgemäßen Ersterschließung fehlen weiterhin. Damit bestätigte der Gutachter, was seit Jahren bekannt ist: Optik ist nicht Rechtsstatus. Ein befestigter Belag ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Ersterschließung.
Nach geltendem Recht müssen die Eigentümer die erstmalige Erschließung eines Baugrundstücks – also insbesondere den Bau von Kanal und Straße – überwiegend selbst tragen. Beim Straßenausbau beträgt der Anliegeranteil 90 Prozent, die Kommune übernimmt 10 Prozent. Gleichzeitig steigt der Wert eines Grundstücks deutlich, sobald es vollständig erschlossen ist. Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion – und genau deshalb sieht der Gesetzgeber diese Regelung vor – darf es nicht dazu kommen, dass die Allgemeinheit die Wertsteigerung privaten Eigentums finanziert. Wer von einer Ersterschließung profitiert, trägt auch den entsprechenden Anteil der Kosten.
Der Fachanwalt machte zudem deutlich, dass ein mögliches Gerichtsverfahren für die Gemeinde mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Ein solcher Rechtsstreit würde Zeit und Ressourcen binden und am Ende alle Bürgerinnen und Bürger belasten. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten kommunalen Politik sein!
Vor diesem Hintergrund kritisiert die CDU/FDP-Fraktion das Verhalten der SPD im Ausschuss deutlich. In Anwesenheit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger Hoffnungen auf Beitragsbefreiungen zu wecken – ohne rechtliche Grundlage und entgegen eines klaren Gutachtens – ist aus Sicht der Fraktion nicht redlich. Politik darf nicht versprechen, was rechtlich nicht möglich ist. Der Rat trägt Verantwortung für die ganze Gemeinde, nicht nur für einzelne Anlieger. Für nachvollziehbare Härtefälle bietet die Gemeinde bereits heute Stundungsmöglichkeiten an, um unbillige Belastungen abzufedern.
Genauso wichtig ist der CDU/FDP-Fraktion klarzustellen, dass es in dieser Debatte nicht darum geht, wahllos Straßen auszubauen oder Bürgerinnen und Bürger „zur Kasse zu bitten“. Die Gemeinde hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Dazu gehört, infrastrukturelle Risiken im Blick zu behalten. Bei extremen Wetterereignissen, Starkregen oder möglichen Hochwasserlagen kann eine unzureichende technische Erschließung – insbesondere beim Kanal – ernsthafte Gefahren verursachen. Verstopfte, beschädigte oder nicht normgerechte Leitungen können zu Rückstau, überfluteten Kellern oder großflächigen Schäden führen. Verantwortungsvolle Kommunalpolitik bedeutet daher, Risiken frühzeitig zu erkennen und nicht aus kurzfristiger politischer Bequemlichkeit auf spätere Generationen abzuwälzen.
Dem Rat ist bewusst, dass ein Straßenerstausbau für Eigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Diese Belastung immer weiter in die Zukunft zu schieben, ist jedoch ebenso wenig verantwortungsvoll. Am Ende würde die nächste Generation mit noch höheren Kosten und möglicherweise zusätzlichen Schäden konfrontiert. Infrastruktur altert nicht – sie verschlechtert sich. Je länger notwendige Maßnahmen hinausgezögert werden, desto teurer und riskanter werden sie.
Die CDU/FDP-Fraktion sieht daher alle Fraktionen im Rat in der Pflicht, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Politische Inszenierungen oder symbolische Versprechen mögen kurzfristig Applaus bringen, sie lösen aber kein einziges Problem und ignorieren sowohl die Rechtslage als auch die kommunalen Pflichten. Am Ende zählen nicht die Lautstärke der Debatte, sondern Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und eine verlässliche, zukunftsorientierte Gestaltung unserer Gemeinde.
(Text & Bild: CDU Windeck)
(Text & Bild: Evelyn Höller)






