CDU Windeck: Bei Erschließung geht es um Verantwortung

Warum es alle Windecker Bürgerinnen und Bürger betrifft

Am 4. Dezember wurde im Ausschuss für Zukunft und Entwicklung ein rechtliches Gutachten zu drei Straßen in Rosbach vorgestellt. Ein renommierter Fachanwalt stellte unmissverständlich klar: Diese Straßen gelten rechtlich nicht als erschlossen – auch wenn eine stärkere Teerdecke auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt. Die entscheidenden Merkmale einer ordnungsgemäßen Ersterschließung fehlen weiterhin. Damit bestätigte der Gutachter, was seit Jahren bekannt ist: Optik ist nicht Rechtsstatus. Ein befestigter Belag ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Ersterschließung.

Nach geltendem Recht müssen die Eigentümer die erstmalige Erschließung eines Baugrundstücks – also insbesondere den Bau von Kanal und Straße – überwiegend selbst tragen. Beim Straßenausbau beträgt der Anliegeranteil 90 Prozent, die Kommune übernimmt 10 Prozent. Gleichzeitig steigt der Wert eines Grundstücks deutlich, sobald es vollständig erschlossen ist. Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion – und genau deshalb sieht der Gesetzgeber diese Regelung vor – darf es nicht dazu kommen, dass die Allgemeinheit die Wertsteigerung privaten Eigentums finanziert. Wer von einer Ersterschließung profitiert, trägt auch den entsprechenden Anteil der Kosten.

Der Fachanwalt machte zudem deutlich, dass ein mögliches Gerichtsverfahren für die Gemeinde mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Ein solcher Rechtsstreit würde Zeit und Ressourcen binden und am Ende alle Bürgerinnen und Bürger belasten. Das kann nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten kommunalen Politik sein!

Vor diesem Hintergrund kritisiert die CDU/FDP-Fraktion das Verhalten der SPD im Ausschuss deutlich. In Anwesenheit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger Hoffnungen auf Beitragsbefreiungen zu wecken – ohne rechtliche Grundlage und entgegen eines klaren Gutachtens – ist aus Sicht der Fraktion nicht redlich. Politik darf nicht versprechen, was rechtlich nicht möglich ist. Der Rat trägt Verantwortung für die ganze Gemeinde, nicht nur für einzelne Anlieger. Für nachvollziehbare Härtefälle bietet die Gemeinde bereits heute Stundungsmöglichkeiten an, um unbillige Belastungen abzufedern.

Genauso wichtig ist der CDU/FDP-Fraktion klarzustellen, dass es in dieser Debatte nicht darum geht, wahllos Straßen auszubauen oder Bürgerinnen und Bürger „zur Kasse zu bitten“. Die Gemeinde hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Einwohnerinnen und Einwohnern.

Dazu gehört, infrastrukturelle Risiken im Blick zu behalten. Bei extremen Wetterereignissen, Starkregen oder möglichen Hochwasserlagen kann eine unzureichende technische Erschließung – insbesondere beim Kanal – ernsthafte Gefahren verursachen. Verstopfte, beschädigte oder nicht normgerechte Leitungen können zu Rückstau, überfluteten Kellern oder großflächigen Schäden führen. Verantwortungsvolle Kommunalpolitik bedeutet daher, Risiken frühzeitig zu erkennen und nicht aus kurzfristiger politischer Bequemlichkeit auf spätere Generationen abzuwälzen.

Dem Rat ist bewusst, dass ein Straßenerstausbau für Eigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Diese Belastung immer weiter in die Zukunft zu schieben, ist jedoch ebenso wenig verantwortungsvoll. Am Ende würde die nächste Generation mit noch höheren Kosten und möglicherweise zusätzlichen Schäden konfrontiert. Infrastruktur altert nicht – sie verschlechtert sich. Je länger notwendige Maßnahmen hinausgezögert werden, desto teurer und riskanter werden sie.

Die CDU/FDP-Fraktion sieht daher alle Fraktionen im Rat in der Pflicht, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Politische Inszenierungen oder symbolische Versprechen mögen kurzfristig Applaus bringen, sie lösen aber kein einziges Problem und ignorieren sowohl die Rechtslage als auch die kommunalen Pflichten. Am Ende zählen nicht die Lautstärke der Debatte, sondern Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und eine verlässliche, zukunftsorientierte Gestaltung unserer Gemeinde.

(Text & Bild: CDU Windeck)

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(Text & Bild: Evelyn Höller)

5 Kommentare für “CDU Windeck: Bei Erschließung geht es um Verantwortung

  1. Als SPD-Fraktion akzeptieren wir die Einschätzung der Anwaltskanzlei: Die drei Straßen gelten nach deren Einschätzung als Erstausbau. Genau deshalb hatte die SPD die Verwaltung um Klärung der rechtlichen Situation gebeten – um diese offene aber für die Bürger und die Gemeinde entscheidende Frage vor der Diskussion im Rat zu klären. Transparenz statt Überraschungen!
    Die letztendliche Entscheidung über die konkrete Durchführung und den Zeitpunkt von Erschließungsmaßnahmen verbleibt aber beim Rat.
    Hierbei hat dieser nicht nur die rechtliche Ausgangslage, die Beurteilung der Notwendigkeit und des Umfanges etwaiger Maßnahmen zu berücksichtigen, sondern es muss auch ins Kalkül gezogen werden, was eine solche Maßnahme für die betroffenen Bürger bedeuten würde. Für nichts anderes steht die SPD: Wir verstehen die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es geht darum, wie wir gemeinsam faire Lösungen finden, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Die CDU/FDP appellieren an „Verantwortung“, übersehen dabei jedoch, dass ein von den Bürgern zu tragender kumulierter Eigenanteil von rund 12 Mio. € für die im Haushalt befindlichen Erschließungsprojekte bis 2029 für viele Haushalte existenzielle Belastungen bedeuten könne . Daher hat der Rat auch die Bereitstellung umfassender Informationen zu den Ausbauvorhaben, Priorisierungskriterien, bereits vorhandenen baureifen Grundstücken und zur zeitlichen Planung der Erschließungsprojekte von der Verwaltung erbeten.
    Nur dadurch wird dem Rat ermöglicht faktenbasiert zu entscheiden. Dabei muss aus Sicht der SPD die Debatte über die bloße Klärung der Rechtslage hinausgehen und die praktischen Folgen für BürgerInnen und Gemeinde berücksichtigen.
    Unsere Haltung:
    • Transparent und frühzeitig informieren
    • Belastungen sozial verträglich gestalten
    • Zukunftsfähige Infrastruktur ohne Überforderung der Bürger
    Wir bleiben dran.

  2. Über das Thema an sich kann man ja durchaus verschiedener Meinung sein. Was ich aber als grenzwertig empfinde, ist, dass das begleitende Bild suggeriert, dieser Artikel stamme vom Gemeinderat. Die CDU-Fraktion ist nur ein Teil des Rates!

  3. Die Stellungnahme der CDU/FDP-Fraktion überzeugt weder inhaltlich noch politisch.

    Ein Gutachten ist eine fachliche Einschätzung, kein politischer Freibrief. Es ersetzt nicht die Pflicht des Rates, soziale Folgen, gewachsene Strukturen und das berechtigte Vertrauen der Anlieger ernsthaft zu berücksichtigen. Die Debatte auf eine angeblich „eindeutige Rechtslage“ zu verkürzen, ist unzulässig vereinfachend. Der Rechtsweg bleibt hier abzuwarten.

    Der Vorwurf, es würden „falsche Hoffnungen“ geweckt, ist unangebracht. Bürgerinnen und Bürger über mögliche Spielräume, Entlastungen und alternative Lösungen zu informieren, ist keine Irreführung, sondern Kern verantwortungsvoller Politik.

    Pauschale Warnungen vor Infrastrukturgefahren dienen erkennbar der Dramatisierung.

    Wer allein auf Kostenverlagerung und Abschreckung setzt, ignoriert jahrzehntelange Nutzung, kommunales Mitverschulden und die massive Belastung der Betroffenen. Verantwortung heißt nicht, sich hinter Gutachten zu verstecken, sondern tragfähige und faire Lösungen zu entwickeln.

    Warum hier plötzlich Straßen, die z.T. schon nachweislich über 100 Jahre asphaltiert bestehen, plötzlich nicht mehr als erschlossen gelten, obwohl hier von Anliegern sämtliche Erschließungskosten bezahlt wurden, darf doch sehr verwundern.

    Der Verweis auf eine plötzliche Wertsteigerung der Immobilien ist wohl an den Haaren herbeigezogen! Im Gegenteil, die im von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten genannten Kriterien einer noch nicht erfolgten Ersterschließung treffen m.M. nach auf über die Hälfte der Windecker Straßen zu. Es bedeutet im Umkehrschluss also, dass alle Anlieger hier eine Wertminderung ihrer „nichterschlossenen“ Grundstücke/Immobilien erfahren. Auch hier, wie in Rosbach, könnte die Gemeinde dann auf die Idee kommen, eine marode Wasserleitung auszutauschen, die Straße dann in einen völlig neuen Zustand zu versetzen und diese Kosten zu 90% auf die Anlieger abzuwälzen.

  4. NRW-Bank bewilligt über 623.000 Euro für Straßenausbau in Windeck – Anliegerbeiträge offenbar vermeidbar

    Noch am 4. Dezember 2025 hatte der von der Gemeinde Windeck beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr Rainer Schmitz von der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen, empfohlen, die Anliegerinnen und Anlieger in Windeck zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen. Zur Begründung führte er an, die Prozessrisiken für die Gemeinde seien zu hoch.

    Diese Einschätzung wird nun durch aktuelle Entwicklungen in Frage gestellt: Die NRW-Bank hat Fördermittel in Höhe von 623.115,58 Euro für Straßenausbaumaßnahmen in Windeck bewilligt. Damit zeigt sich, dass eine Finanzierung ohne Belastung der Anliegerinnen und Anlieger möglich ist.

    Die Entscheidung der NRW-Bank wirft auch ein neues Licht auf die Haltung der CDU-Mehrheit im Gemeinderat, die bislang argumentiert hatte, „die Allgemeinheit finanziere die Wertsteigerung privaten Eigentums“. Tatsächlich machen die nun bewilligten Fördermittel deutlich, dass Straßenausbaumaßnahmen über Landesprogramme abgefedert werden können – ohne direkte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.

    Vor diesem Hintergrund sollte künftig grundsätzlich geprüft werden, immer Förderanträge bei der NRW-Bank zu stellen. Dieses Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des CDU-geführten Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, das Kommunen ausdrücklich auf entsprechende Fördermöglichkeiten hinweist.

    Die Bewilligung der Mittel bietet damit die Chance, die Diskussion um Straßenausbaubeiträge in Windeck neu zu führen – im Sinne einer fairen und sozialverträglichen Lösung für die Bürgerinnen und Bürger.

    Hier zwei Beiträge dazu:

    https://ig-dattenfeld.de/nrw_bank_strassenausbaubeitraege

    https://ig-dattenfeld.de/erschliessungskosten_ungerecht

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