Dreisel – Im September letzten Jahres stürzte ein 67-Jähriger Troisdorfer mit seinem Rad auf der Straße „Entenpfuhl“ kurz vor der Einmündung in die Straße „Im Kettenroth“, da er eine Wasserrinne, die am Ende der Straße eingelassen ist, übersah. Der Troisdorfer wurde schwer verletzt mit einer Platzwunde am Kopf, einem demolierten Schienbein und haufenweise Hämatomen in die Klinik gebracht.
Am Dienstag Morgen landete der Prozess nun vor dem Bonner Landgericht, vor dem der Radfahrer die Gemeinde Windeck wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagt und 3000 Euro Schmerzensgeld sowie 1110 Euro Schadensersatz für das beschädigte Fahrrad und die kaputte Brille fordert.
Nach Aussage des Radfahrers sei die Rinne sehr schlecht zu erkennen und käme völlig unerwartet. Für Stefan Bellin, Vorsitzender der 1. Zivilkammer, stellt die nicht scharfkantige oder überraschend daher kommende Rinne allerdings keine übermäßige Gefahrenquelle dar, und hätte von einem umsichtigen Verkehrsteilnehmer erkannt werden können.
Um vor der Gefahr an der Stelle zu warnen, wurde von der Gemeinde ein Warnschild montiert. Zusätzlich pinselten Anwohner „RINNE !!!“ mit großen weißen Buchstaben auf den Weg.
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