Unter der Federführung des TuS Schladern wurde dem Gemeinderat ein Konzeptpapier vorgelegt, das die Umwandlung des Sportplatzes Schladern zu einer „multifunktionellen und damit interdisziplinären Sport- und Gesundheitsstätte“ zum Gegenstand hat.
Zunächst einmal steht die SPD Windeck dem Konzept nicht ablehnend gegenüber, lediglich die übereilte Vorgehensweise im Rat wird als ausgesprochen kritisch angesehen. Die SPD-Fraktion hat daher in der Ratssitzung am 7.9.20 den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, um dort die offenen Fragen zu klären.
Weder die Vorlage noch die Ausführungen von Bürgermeisterin und Verwaltung konnten Fragen zu wichtigen Rahmenbedingungen klären. So gibt es aktuell keinerlei grobe Kostenabschätzung über die Gesamtmaßnahme. Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Förderung durch „Regionale 2025“? Muss ein Eigenanteil von 10, 20 oder gar 30% von der Gemeinde aufgebracht werden? Nach Einschätzung des vorgelegten Konzeptes dürften sich die Kosten im Bereich von 1,5 bis 2 Mio. EUR bewegen.
Weiterhin gibt es keinerlei Aussage darüber, wer denn Unterhaltung und Pflege der Anlage übernehmen soll. Liegt eine Betreiberkonzept vor? Wird der ortsansässige Verein oder ein privates Unternehmen den Sport- und Gesundheitspark betreiben? Übernimmt der chronisch überlastete Bauhof der Gemeinde die Pflege, Wartung und Instandhaltung? All dies sind Fragen, die man sicherlich in einer dafür vorgesehenen Ausschusssitzung abklären könnte, um dann gemeinsam eine Entscheidung über die Antragstellung beim Fördergeber zu erwirken.
Die SPD hat nicht gegen das Projekt in Schladern gestimmt, sondern gegen den Gang des Verfahrens. Es ist üblich, ein solches Vorhaben zunächst im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, und zwar mit einem Mindestmaß an belastbaren Zahlen.
Anstatt zunächst über den Antrag der SPD zur Verweisung in den Ausschuss abstimmen zu lassen, stellte die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Konsequenterweise musste die SPD-Fraktion daher gegen das Vorhaben stimmen. Laut Geschäftsordnung des Rates ist aber zunächst der Verfahrensantrag (SPD) vor dem Sachantrag (Verwaltung) abzustimmen, daher ist nach unserer Ansicht das Ergebnis der Abstimmung rechtlich nicht haltbar.
Warum jede weitere Diskussion und Beratung in den dafür zuständigen Ausschüssen des Rates vermieden werden soll, erschließt sich für uns nicht. Am Termindruck kann es nicht liegen.
Es ist auch rätselhaft, woher die Planungskapazitäten beim Kreis plötzlich herkommen sollen; dass die nicht vorhanden sind, wird nämlich immer als Begründung für die sich seit 15 Jahren hinziehende Planung des von uns geforderten Radweges angeführt.
(Text: SPD Windeck)