Pracht – Die Straßenlampen in Pracht wurden mit dem Laternenring gekennzeichnet. Der Laternenring ist ein Verkehrszeichen (StVO Nr 394) und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Das Verkehrszeichen ist 15 cm lang und wird auf einer Höhe von 1,5 m bis 1,8 m rund um den Laternenpfahl angebracht. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen die Kraftfahrzeugführer im Lichtkreis einer solchen Laterne ihr Fahrzeug innerorts nicht ohne Eigenbeleuchtung über Nacht abstellen.
In der vergangenen Woche wurde diese Kennzeichnung an 277 Laternen der Ortsgemeinde Pracht von Friedhelm Seelbach und Udo Seidler angebracht.
(Text & Bild: Udo Seidler)
Schön und gut alles, aber was bitte hat die Gemeinde Windeck mit Pracht zu tun? Oder verstehe ich die Bezeichnung Windeck24 falsch?