Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2010 und dem 30.09.2011 geboren sind. Auf Antrag können Kinder eingeschult werden, die nach dem 30.09.2011 geboren wurden. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Anmeldeschein (wird für…