Blaulicht

Au: Autoteile online verkauft, jedoch nicht geliefert – Polizei ermittelt

Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis hat am Montag (13.08.2018) wegen des Verdachts des Betrugs eine Firma in Au durchsucht. Deren Betreiber, ein in Gummersbach lebendes Paar, sollen über eine Online-Handelsplattform Motoren und Autoteile gegen Vorkasse verkauft, jedoch nicht geliefert haben. Der Schaden beläuft sich auf über 100.000,- Euro.

Bild: Polizei Rhein-Sieg

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unter dem Namen „kfzteile24-nrw“ Motoren und Autoteile auf einer Online-Plattform zum Kauf angeboten zu haben. Die über Vorkasse bestellten und bezahlten Artikel verschickte die Beschuldigten jedoch nicht an die Käufer. Stattdessen wurden die Kunden bei einer Kontaktaufnahme immer wieder vertröstet. Aufgrund des Namens nutzen die Beschuldigten möglicherweise den Umstand, leicht mit dem seriösen Autoteile-Onlineshop „kfzteile24“ verwechselt werden zu können. Seit Oktober gingen über 30 Anzeigen bei der Polizei Rhein-Sieg-Kreis gegen die Firma ein. Die Einzelschäden betragen bis zu 6.600,- Euro, insgesamt wurden Waren im Wert von über 100.000,- Euro nicht verschickt.

Am Montag schlug die Polizei dann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bonn zu. Auf dem Firmengelände in Windeck-Au wurden über 50 Motoren sowie Fahrzeugteile und Spezialwerkzeuge gefunden und sichergestellt.

Weitere mögliche Geschädigte werden gebeten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Die Polizei rät, beim Kauf in Online-Shops auf folgende Punkte zu achten:

- Auffällige Internetadresse: Wenn eine eigentlich bekannte 
Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann dies ein Warnzeichen 
sein. Dies wäre etwa eine Erweiterung der Adresse um weitere 
Domainendungen, wo eigentlich nur ein ".de" stehen müsste - wie 
beispielsweise .de.com. Dies lässt sich natürlich nur erkennen, 
wenn man die korrekte Adresse kennt.
- Unsichere Zahlungsweise: Im Gegensatz zu diesem Beispiel werden 
Kunden oftmals bis zum letzten Bestellschritt mehrere 
Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung 
wird dann nur noch Vorkasse z. B. in Form einer Überweisung 
verlangt. Sicherer ist: "erst die Ware, dann das Geld". Ohne 
kundenfreundliche Zahlungsweise sollte man besser nichts 
bestellen.
- Auffallend günstiger Preis: Nicht jeder besonders günstige Shop 
ist ein "Fake-Shop", und nicht jeder "Fake-Shop" muss zwingend 
extrem billig sein. Doch wenn sich in einem Shop auffallend 
niedrige Angebote häufen, sollte man zumindest genauer hinsehen 
- denn nicht wenige Abzocker arbeiten mit dieser Lockmethode.
- Falsche Gütesiegel: "Fake-Shops" schmücken sich gerne mit 
erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche 
Aussagekraft haben. Oder sie nutzen echte Gütesiegel wie etwa 
"Trusted Shops", ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen
Klick auf das Siegel kann man prüfen, ob das Siegel mit einem 
Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Denn ohne 
entsprechenden Link dürfte es sich um eine Fälschung handeln.
- Kundenbewertungen: Generell macht es beim Online-Shopping Sinn, 
sich als Kunde nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops 
zu verlassen. Sollten sich aber die Lobeshymnen häufen, kann 
dies ein zusätzliches Indiz für einen "Fake-Shop" sein - vor 
allem, wenn anderweitige Bewertungen stark davon abweichen und 
vermehrt auf betrügerische Machenschaften hinweisen.
- AGB: Fake-Shops können frei erfundene oder von anderen Seiten 
kopierte AGB aufweisen. Leicht zu erkennen ist das aber nicht 
immer. Ein deutliches Erkennungszeichen für Fake-AGB ist es, 
wenn sie in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm 
daher kommen. Ist das der Fall oder fehlen die AGB sogar ganz, 
sollte man von einer Bestellung Abstand nehmen.
- Impressum: Ein nicht vorhandenes Impressum ist immer ein No-Go! 
Doch so leicht machen es einem längst nicht alle "Fake-Shops". 
Wenn ein Impressum zu finden ist, muss es u.a. die Adresse, 
einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten.
Außerdem einen Verweis auf das Handelsregister mit 
entsprechender Nummer. Letzteres kann im Zweifel genauer 
überprüft werden. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Wenn Sie doch Opfer geworden sind: Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen. Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von „Fake-Shops“ konsequent vorangetrieben werden.

Quelle: presseportal.de

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Redaktion

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