Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Gemeinsame Bekanntgabe der Gemeindewerke Windeck, des Wasserbeschaffungsverbandes Herchen und des Wasserbeschaffungsverbandes Leuscheid über verwendete Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren bei der Trinkwasseraufbereitung des Wahnbachtalsperrenverbands (WTV) gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung

Wahnbachtalsperre

Wahnbachtalsperre – Bild: Ulrich Galinsky

Im Bereich der beiden Wasserbeschaffungsverbände Leuscheid und Herchen werden alle Kunden mit Trinkwasser des WTV versorgt.

Im Bereich der Gemeindewerke gilt dies nur für einen Teil des Versorgungsgebietes, nämlich die Ortschaften Au, Imhausen, Wiedenhof, Eich, Eulenbruch, Rosbach, Mauel, Schladern (teilweise), Helpenstell, Dreisel, Altwindeck, Dattenfeld, Rossel und Hoppengarten.

Nach § 16 Absatz 4 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe regelmäßig einmal jährlich den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern schriftlich bekannt zu geben.

Der Wahnbachtalsperrenverband teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

  • Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.
  • Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt.
  • Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern:

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder so weit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der Werkstoffangreifenden Wirkung) werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

Aus den im Kalenderjahr 2013 monatlich durchgeführten analytischen Untersuchungen der Trinkwässer ergeben sich für die in Windeck mit Wasser des WTV versorgten Bereiche die folgenden Angaben zur Trinkwasserhärte:

Härte
mmol/l CaCO3
Härte
°dH
Härte-bereich
0,80 ± 0,05 4,5 ± 0,3 weich

Härtebereiche nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WMRG 2007:

weich weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat < 8,4 °dH
mittel 1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat 8,4 – 14 °dH
hart mehr als 2,5 mmol/l Calciumcarbonat > 14 °dH

Mitteilung des Wahnbachtalsperrenverband Siegburg

(Text: Gemeinde Windeck)

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