Update 21.10.2020 9:00 Uhr: Heute Morgen wurde der Grenzwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen überschritten. Der Wert liegt nun bei 55,9 und somit wird Gefährdungsstufe 2 erreicht. Mehr dazu im Laufe des Tages.
Gestern (20. Oktober 2020) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. „Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht“, erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises. „Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“ Das betrifft z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.
„Bitte halten Sie sich unbedingt an diese ‚Spielregeln‘, reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, appelliert Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid, eindringlich. „Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen.“
Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.
Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10.2020, 0:00 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10.2020, 0:00 Uhr: 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie z.B. in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.
Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom MAGS NRW vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem MAGS aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Coronaschutzverordnung zurückgestellt.
Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick (§ 15a Abs. 3 CoronaSchVO):
Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt.
Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind:
Stadt Königswinter
Geltungsbereich:
Königswinter-Stadt
Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation; Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).
Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße (ausschließlich montags bis samstags);
Weilerweg, zwischen Busbahnhof Oberpleis und Ecke Straße Im Wiesengrund (ausschließlich montags bis freitags);
Mathildenpark Oberpleis (ausschließlich montags bis freitags).
Stadt Rheinbach
Geltungsbereich:
Straßen bzw. Plätze: Hauptstraße, Vor dem Dreeser Tor, Wilhelmsplatz.
Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr.
Stadt Siegburg
Geltungsbereich:
Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.
Stadt Troisdorf
Geltungsbereich:
Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.
Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.
Hurst - Ein 75-jähriger Mann aus Windeck ist am Mittwochnachmittag bei einem Verkehrsunfall auf der…
Noch bis Ende November läuft der große ADFC-Fahrradklima-Test, bei dem hunderttausende Menschen im ganzen Land…
Der Windecker Matineeverein hat am 30.11.2024 HG. Butzko zum Abschluß des Herbstabonnements auf der Bühne…
Bei einer Verkehrskontrolle am Montagmorgen (18. November) versuchte ein Autofahrer, sich der Polizei zu entziehen.…
Bei einem toten Feldhasen in Siegburg-Kaldauen wurde am Freitag, den 15. November 2024, der Erreger…
Im März 2025 kommt das Theaterstück der Hobby-Bühne Hurst e.V. zur Aufführung: „Die Gedächtnislücke“ Wie…
Diese Webseite verwendet Cookies.