Delle in der Fahrertür – Unfallbeteiligter haut ab

Mit einem Sachschaden von rund 2000,- Euro am Auto erschien am Mittwochmittag (18.05.2022) eine Windeckerin auf der Polizeiwache in Eitorf.

Sie hatte ihr schwarzes Mercedes Cabriolet zwischen 11.45 Uhr und 12.15 Uhr auf dem Parkplatz eines Gärtnereibetriebs an der Raiffeisenstraße in Rosbach geparkt. Ein unbekannter Autofahrer war mutmaßlich beim Ausparken gegen die Fahrertür des Sportwagens gefahren und ohne sich um den Schaden zu kümmern, von der Unfallstelle weggefahren. Zurück ließ er lediglich weiße Lackreste am Fahrzeug der Geschädigten. Zeugen sprachen von einer blonden Frau mit Spaghettiträgerkleid, die zur mutmaßlichen Unfallzeit mit einem weißen Fahrzeug vom Parkplatz weggefahren war. Ob sie auch den Schaden verursacht hat, ist unklar.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht. Wer kann Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug machen bzw. kann den oder die Fahrerin benennen? Hinweise an die Polizei unter der Rufnummer 02241 541-3421.

Verkehrsunfallfluchten sind kein Kavaliersdelikt! Sie werden nach § 142 StGB mit Haft- oder Geldstrafen bestraft. In den Verhandlungen geht es in der Regel auch um den Führerschein. Bei Verkehrsunfallfluchten, bei denen eine Person zu Schaden gekommen ist, ist der Führerschein in Gefahr. Bei Unfallfluchten mit Sachschaden ist ab einer Schadenshöhe von 1.500 Euro mit einem Führerscheinentzug zu rechnen.

Die Ermittler der Polizei Rhein-Sieg-Kreis konnten im Jahr 2021 mehr als jeden zweiten Unfallflüchtigen ermitteln.

Kurzum: Bleiben Sie an der Unfallstelle! Sollte Ihr Unfallgegner nicht anwesend sein oder nicht an der Unfallstelle erscheinen, kontaktieren Sie die Polizei!

Quelle: presseportal.de

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