Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin A.Gauß,
hiermit rege ich nach §24 GO NRW an:
Der Rat möge beschließen:
Die Straßenbaubeitragssatzung wird in dem folgenden Sinne geändert:
Grenzt ein Grundstück an mehrere Erschließungsstraßen, gelten bei der Ermittlung des Beitrages für diese Eckgrundstücke die folgenden Regelungen:
Bei der Verteilung der Straßenbaubeiträge werden die sich für dieses Grundstück ergebenden anrechnungsfähigen Flächen jeweils nur zu zwei Dritteln zugrunde gelegt.
Außerdem wird eine Härtefallregelung für Menschen in schwierigen finanziellen Situationen in die Satzung aufgenommen und die anfallenden Zinsen werden immer an den aktuellen Stand angepasst.
Begründung:
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fordert schon seit langem, Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen von den Beiträgen für den Straßenausbau zu befreien. Zum einen ist nicht messbar, welchen wirtschaftlichen Vorteil die Anlieger vom Ausbau einer Straße haben, zum anderen wird ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.
In mehreren Bundesländern gibt es die Abgabe nicht oder nicht mehr.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des BdSt NRW zeigt zudem, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für die Beiträge nicht mehr gegeben ist.
In den Bundesländern Berlin, Bayern und Baden-Württemberg wurden die Anliegerbeiträge schon abgeschafft. Auch in NRW müssen die Beiträge abgeschafft werden, dies ist aber nur auf Landesebene möglich.
Insbesondere Eigentümer eines Eckgrundstückes sind stärker belastet als Andere. In der Regel gibt es mehr Lärm und es muss mehr bezahlt werden. Durch die Änderung der Satzung in
oben angegebener Form kann zumindest die Doppelbelastung bei der Entrichtung der Straßenbaubeiträge verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Esser Geschäftsführer
DIE LINKE.OV Eitorf/Windeck
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