Der Rat möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt eine Einwohnerversammlung nach § 23 GO NRW in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Windeck zur Ortsentwicklung Herchen einzuberufen.Begründung:
Am 10.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Windeck einstimmig beschlossen, verschiedene Möglichkeiten der Ortsentwicklung Herchen prüfen zu lassen. Aus den Ratsparteien gibt es dazu weitreichende Vorschläge,etwa die Verlegung der Schul– und Sportstätten,um dort Raum für die weitere Entwicklung zu gewinnen.
Zwar dürfte unter den Ratsparteien unstrittig sein,dass eine Einbeziehung der BürgerInnen stattfinden soll,der vorliegende Antrag zielt jedoch darauf ab,eine förmliche Einwohnerversammlung einzuberufen.Im Gegensatz zu sogenannten Bürgerversammlungen sind die Rechte und Pflichten der BürgerInnen sowie der sonstigen Beteiligten in § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Windeck genau festgelegt.
Nicht umsonst empfiehlt die GO NRW in § 23 die EinwohnerInnen auf diese Art und Weise zu unterrichten,wenn wichtige Planungen und Vorhaben der Gemeinde anstehen,die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche,soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren.Dies dürfte hier unbestreitbar der Fall sein.
(Text: Die LINKE Windeck)